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Behördenwegweiser

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Mietzuschuss für öffentlich geförderte Wohnungen - Einkommensorientierte Zusatzförderung (EOF); Beantragung

Beantragung eines Mietzuschusses für öffentlich geförderte Wohnungen

Einkommensorientierte Zusatzförderung (EOF)

Mieter öffentlich geförderter Wohnungen können einen einkommensabhängigen monatlichen Mietkostenzuschuss erhalten.

Für eine Antragstellung ist KEINE persönliche Terminvorsprache erforderlich. Der Antrag kann über folgende Wege eingereicht werden:

Die notwendigen Formulare können Sie ⮕ hier ⬅ herunterladen und ausdrucken. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein kontaktieren Sie uns für den Versand in Papierform.
Persönliche Vorsprachen bei Bedarf sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

Erforderliche Unterlagen

Was bedeutet EOF?

Wer erhält EOF?

Wie hoch ist die Förderung?

Was ist der Unterschied zu Wohngeld?

Online-Terminvereinbarung - bei Bedarf (zur Antragsabgabe)

Kosten

Fristen

Kontakt

Stadtplanungsamt - Wohnungsbauförderung