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Bundestagswahl

Aktuelle Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Hinweise zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Versendung der Wahlbenachrichtigungsbriefe

Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Ingolstadt aufgenommen wurden, erhalten bis spätestens 2. Februar 2025 ihre Wahlbenachrichtigung in Form eines Briefs.

Dieser enthält alle wichtigen Informationen zum Wahlrecht, zum zuständigen Wahllokal und zur Möglichkeit der Briefwahl.

Wer bis zu diesem Zeitpunkt keinen Brief erhält, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich beim Wahlamt erkundigen, ob sie/er im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Zuständige Wahlbehörde

Alle wahlberechtigten Deutschen sind im Wählerverzeichnis der Gemeinde/Stadt automatisch eingetragen, in der sie am 12. Januar 2025 mit Hauptwohnsitz gemeldet waren.

Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes in eine andere Gemeinde im Zeitraum vom 13. Januar bis 2. Februar 2025 kann die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes bis zum 2. Februar 2025 beantragt werden.

Wer in diesem Zeitraum keinen entsprechenden Antrag stellt, kann sein Wahlrecht nur bei der bisherigen Wohnsitzgemeinde ausüben. In diesem Fall empfiehlt sich die Anforderung von Briefwahlunterlagen bei der bisherigen Wohnsitzgemeinde. Gleiches gilt für Personen, die erst nach der Antragsfrist für die Aufnahme ins Wählerverzeichnis (2. Februar 2025) den Hauptwohnsitz wechseln.

Briefwahlunterlagen

Die Briefwahlunterlagen können wie folgt beantragt werden

  1. schriftlich: formlos oder mit dem der Wahlbenachrichtigung beigefügten Antragsformular oder
  2. seit 16. Januar 2025 online über das Bürgerservice-Portal (www.ingolstadt.de/briefwahl)

Hinweise zur schriftlichen Beantragung:

Bei der schriftlichen Antragstellung sind immer anzugeben: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Wohnanschrift und ggf. eine abweichende Versandanschrift.

Der Antrag kann in einem ausreichend frankierten Umschlag dem Wahlamt (Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt) zugesandt werden. Er kann aber auch in den Briefkasten am Neuen Rathaus eingeworfen werden.

Es ist auch eine persönliche Vorsprache im Briefwahlamt (mit ausgefülltem Antrag!) möglich. Das Wahlamt befindet sich im Neuen Rathaus, Rathausplatz 4 (Sitzungstrakt im 2. Stock). Wer die Briefwahlunterlagen direkt mitnehmen will, muss neben dem ausgefüllten Antrag auch einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.

Öffnungszeiten des Wahlamts:

Montag bis Freitag     08.00 bis 12.30 Uhr
und
Montag und Dienstag 13.30 bis 16.00 Uhr
Donnerstag                 13.30 bis 17.30 Uhr

Unter anderem zur Vermeidung von Wartezeiten ergeht die dringende Empfehlung, die Unterlagen rechtzeitig online zu beantragen.
Die Möglichkeit der online-Beantragung endet jedoch bereits am 17. Februar 2025.

Offiziell letzter Beantragungstermin für Briefwahlunterlagen ist Freitag, 21. Februar 2025, um 15 Uhr.

Danach können Wahlscheine nur noch in absoluten Ausnahmefällen (bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung am Wahlwochenende) ausgestellt werden.

Aber auch hier die Bitte: Erleichtern Sie dem Wahlamt die Arbeit, indem Sie die Unterlagen möglichst frühzeitig beantragen.

Wegen der Postlaufzeiten macht es auch keinen Sinn, von Mittwoch bis Freitag vor der Wahl noch schriftliche Anträge in den Rathausbriefkasten einzuwerfen. Wer sich spät für die Briefwahl entscheidet, muss die Unterlagen unbedingt persönlich im Wahlamt abholen, wenn er die Unterlagen noch rechtzeitig erhalten will.

Verkürzte Frist für die Briefwahl

Die vorgezogene Bundestagswahl und die damit verbundene Verkürzung des Terminplans hat zur Folge, dass für die Briefwahl weniger Zeit zur Verfügung steht als sonst.

Damit keine Stimme verloren geht, sollte die Antragstellung für Briefwahlunterlagen frühestmöglich erfolgen. Andernfalls wird die Stimmabgabe am Wahlsonntag im Urnenwahllokal nahegelegt.

Rücksendung des Wahlbriefs an die Wahlbehörde

Nach erfolgter Briefwahl kann der Wahlbrief kostenfrei dem Wahlamt rückübersandt werden. Er kann aber auch im Rathausbriefkasten eingeworfen werden.

Wichtiger Hinweis: Rote Wahlbriefe können am Tag der Wahl (23. Februar 2025) nicht in den Urnenwahllokalen abgegeben werden.
Wer entgegen der Bitte des Wahlamts erst "auf den letzten Drücker" seinen Wahlbrief abgeben will, kann dies nur im Neuen Rathaus (Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt) tun!

Alle Wahlberechtigten, die von der Briefwahl Gebrauch gemacht haben, müssen dafür Sorge tragen, dass der rote Brief das Wahlamt der Stadt Ingolstadt rechtzeitig vor Auszählung der Stimmen erreicht.
Da die Wahlbriefe den zuständigen Wahlvorständen zugeordnet werden müssen, ist das Wahlamt für eine frühzeitige Rücksendung sehr dankbar.

Telefonische Erreichbarkeit des Wahlamts

Für Rückfragen ist das Wahlamt unter der Telefonnummer 0841 305-1266 erreichbar.

Bundestagswahl: Versand Briefwahlunterlagen erst ab 7. Februar

Die Wahlbenachrichtungen zur Bundestagswahl werden in diesen Tagen in Ingolstadt per Post zugestellt. Die Beantragung der Briefwahl ist damit bereits ab sofort möglich, auf welchen Wegen, dazu informiert das Benachrichtigungsschreiben.

Das Wahlamt weist aber vorsorglich darauf hin, dass Versand oder Abholung der Briefwahlunterlagen derzeit noch nicht erfolgen können.

Denn erst bis Anfang Februar stehen aufgrund der bundesweiten Fristen die endgültig zugelassenen Wahlvorschläge fest und nach Bekanntmachung der örtlichen Kreiswahlvorschläge können erst die Stimmzettel gedruckt werden.

Das Wahlamt rechnet daher damit, dass frühestens ab dem 7. Februar die Briefwahlunterlagen in den Versand gehen oder im Neuen Rathaus abgeholt werden können.

Briefwahl zur Oberbürgermeisterwahl am 09.02.2025 und zur Bundestagswahl am 23.02.2025

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sich Wahlberechtigte vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen diese einen sogenannten Wahlschein schriftlich oder online beantragen. Bei der Oberbürgermeisterwahl können vorsorglich Briefwahlunterlagen auch für eine eventuelle Oberbürgermeister-Stichwahl beantragt werden. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr. Der Antrag muss dem Wahlamt spätestens am Freitag vor der Wahl, 15:00 Uhr, vorliegen.

Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.
Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk dieses Wahlkreises wählen.

Ihre Ansprechpartner zu den Themen Briefwahl und Wählerverzeichnis

Wahlamt der Stadt Ingolstadt
Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt
E-Mail: briefwahl@ingolstadt.de
Telefon: 0841 305-1266
Telefax: 0841 305-1269

  

Weitere Informationen können dem Portal des Bundeswahlleiters entnommen werden.


Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl

Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl

Mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Wahlbenachrichtigung erhalten Sie spätestens drei Wochen vor der Wahl.

Die Benachrichtigung enthält beispielsweise Angaben

  • zum Wahltag,
  • zur Wahlzeit,
  • zum Ort des Wahlraumes und
  • ob dieser barrierefrei erreichbar ist sowie
  • zur Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.

Wahlberechtigte können zunächst nur im genannten Wahlraum wählen. Auf Antrag können sie jedoch einen Wahlschein erhalten, der ihnen die Möglichkeit zur Briefwahl oder das Aufsuchen eines anderen Wahlraumes im Stadtgebiet Ingolstadt (weil beispielsweise „ihr“ Wahlraum nicht barrierefrei erreichbar ist) gibt.

In der Regel wird im Wahlraum mit der Wahlbenachrichtigung der Nachweis erbracht, dass man dort wahlberechtigt ist. Der Personalausweis oder Reisepass sollte jedoch zusätzlich bereitgehalten werden, um sich ausweisen zu können. Die Wahlbenachrichtigung wird vom Wahlvorstand einbehalten.

Sie sind in Ingolstadt wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag  volljährig sind und seit mindesten drei Monaten in Ingolstadt mit Hauptwohnung gemeldet sind. Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.


Briefwahl zur Bundestagswahl

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sich Wahlberechtigte vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen diese einen sogenannten Wahlschein schriftlich oder online beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr. Der Antrag muss dem Wahlamt spätestens am Freitag vor der Wahl, 15:00 Uhr, vorliegen.

Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.
Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk dieses Wahlkreises wählen.

Ihre Ansprechpartner zu den Themen Briefwahl und Wählerverzeichnis

Wahlamt der Stadt Ingolstadt
Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt
E-Mail: briefwahl@ingolstadt.de
Telefon: 0841 305-1266
Telefax: 0841 305-1269


Die Wahlergebnisse vergangener Bundestagswahlen

Bundestagswahl vom 26. September 2021

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Wahlanalysen und Ergebnisse der Bundestagswahlen