Migrationsratswahl
Die Migrationsratswahl fand vom 6. bis 12. Juli 2020 statt.
Migrationsratswahlen 2020
Die Wahlen fanden in der Woche vom 6. bis 12. Juli 2020 im Neuen Rathaus statt. Zusätzlich konnte am 12. Juli 2020 in den drei Stadtteiltreffs Augustin-, Pius-, und Konradviertel gewählt werden. Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ingolstadt, die eine ausländische oder doppelte Staatsangehörigkeit besitzen und darüber hinaus grundsätzlich (gem. § 4 des Aufenthaltsgesetzes) zur Wahl berechtigt sind, waren aufgerufen sich an der Wahl zu beteiligen und ihre Stimme abzugeben.
Die Mitglieder des Migrationsrates werden für sechs Jahre gewählt. Der Rat besteht aus 16 von Migrantinnen und Migranten gewählten Mitgliedern, sowie Vertretern des Stadtrates, der Behörden und der Verbände. Vorsitzende des Migrationsrates ist die Integrationsbeauftragte der Stadt Ingolstadt, Ingrid Gumplinger. Die Arbeit des Migrationsrates ist überparteilich, überkonfessionell und ehrenamtlich.
Neuer Migrationsrat gewählt
In der Zeit von 6. bis 12. Juli waren 35.554 Wahlberechtigte aufgerufen ihre Stimme abzugeben und die 16 Vertreter von Seiten der ausländischen Bevölkerung für den Migrationsrat der Stadt Ingolstadt zu wählen. 42 Ingolstädter Bürgerinnen und Bürger mit einer oder sogar mehreren ausländischen Staatsangehörigkeiten kandidierten für einen Sitz im Migrationsrat.
Insgesamt gaben 1.979 Wahlberechtigte ihre Stimmen ab. Dies entspricht einer Wahlbeteiligung von 5,57 Prozent und einer Steigerung gegenüber der letzten Wahl 2014 in Höhe von einem Prozentpunkt.
Unter den gewählten Mitgliedern waren bereits sechs in der letzten Legislaturperiode im Migrationsrat und verfügen somit bereits über Erfahrung in der Tätigkeit in diesem Gremium. Unter den Gewählten sind elf Frauen und fünf Männer, die ursprünglich aus insgesamt neun unterschiedlichen Nationen stammen. „Die Vielfalt unserer Stadt spiegelt sich so auch in den gewählten Mitgliedern gut wider“, so die Integrationsbeauftragte der Stadt Ingolstadt, Ingrid Gumplinger. Sie bedankt sich bei den Wählerinnen und Wählern für ihre Stimmabgabe und freut sich darauf, die neuen Mitglieder kennenzulernen, um gemeinsam mit ihnen ab Herbst in eine neue Legislaturperiode zu starten.
Gewählt wurden die Bewerber mit den meisten Stimmen in der Reihenfolge der Stimmenzahlen. Die Hälfte der 16 zu vergebenden Sitze muss von Ausländer/-innen besetzt sein. Ein einzelner Staat oder eine ausländische Ethnie oder Gruppe darf nicht mehr als fünf Sitze erhalten.
Die konstituierende Sitzung des Migrationsrates findet am 22. September um 17.30 Uhr voraussichtlich in der Volkshochschule Ingolstadt statt. Die Sitzung ist öffentlich und interessierte Besucher/-innen sind herzlich willkommen.
Die neuen Mitglieder:
Saridis, Georgios, griechisch, 250 Stimmen,
Aydin, Elvan-Erdem, türkisch, 208 Stimmen,
Günebakan, Islam, türkisch, 186 Stimmen,
Çelik, Ibrahim, türkisch, 168 Stimmen,
Kayaoglu, Ümran, türkisch, 168 Stimmen,
Özel, Gülcan, türkisch, 166 Stimmen,
Benini, Anna, italienisch, 130 Stimmen,
Dr. Sarropoulos, Andreas, deutsch-griechisch, 125 Stimmen,
Iriarte-von Huth, Silvia, deutsch-argentinisch, 111 Stimmen,
Seeger, Cristina, deutsch-rumänisch, 107 Stimmen,
Muha, Daniela, rumänisch, 99 Stimmen,
Lozano Gomez, Cristina, deutsch-spanisch, 98 Stimmen,
Gu, Liuqing, chinesisch, 86 Stimmen,
Martin, Cristina, italienisch, 80 Stimmen,
Qasem, Linda, jordanisch, 76 Stimmen,
Atmatzidi, Olga, griechisch-russisch, 74 Stimmen.
Die nachfolgend Genannten werden Ersatzpersonen. Die Reihenfolge des möglichen Nachrückens richtet sich nach der Anzahl der Stimmen unter Berücksichtigung der Festlegung, dass nicht mehr als fünf Personen einer Nationalität vertreten sein dürfen. Die Reihenfolge der Personen mit gleicher Stimmenzahl wird später vom Wahlausschuss mittels Losverfahren ermittelt.
Demir, Enes, deutsch-türkisch, 159 Stimmen,
Düzgün, Yasemin, deutsch-türkisch, 152 Stimmen,
Kartal, Onur, türkisch, 140 Stimmen,
Uca, Yusuf, deutsch türkisch, 85 Stimmen,
Gürbüz, Yunus, türkisch, 72 Stimmen,
Zoremba, Jacek, deutsch-polnisch, 72 Stimmen,
Kiseleva, Olga, russisch, 65 Stimmen,
Ugwuoke, Ifeoma, deutsch-nigerianisch, 62 Stimmen,
Hodžić, Adi, bosnisch-herzegowinisch, 59 Stimmen,
Roldán González, Laura, deutsch-mexikanisch, 59 Stimmen,
Orakci, Talha, türkisch, 58 Stimmen,
Bouchami, Moncef, deutsch-tunesisch, 51 Stimmen,
Antończyk, Dorota, polnisch, 50 Stimmen,
Vásquez Galeas, Mauricio, ecuadorianisch, 43 Stimmen,
Riili, Angelo, deutsch-italienisch, 36 Stimmen,
Bilevscuk, Viktoria, deutsch-ukrainisch, 35 Stimmen,
Edkiouak, Tarik, deutsch-marokkanisch, 35 Stimmen,
Kostadinova, Christina, deutsch-bulgarisch, 33 Stimmen,
Pane, Francesca, italienisch, 27 Stimmen,
Depperschmidt, Anna, griechisch, 26 Stimmen,
Granat, Natalia, deutsch-polnisch, 26 Stimmen,
Merkouris, Alexander, deutsch-zyprisch, 24 Stimmen,
Nefedenok, Elena, italienisch-russisch, 23 Stimmen,
Malkowski, Danuta, deutsch-polnisch, 15 Stimmen,
Huber, Ilona, polnisch, 14 Stimmen,
Suissi, Mohamed, tunesisch, 6 Stimmen.
Wahlzeitraum
Gemäß der Satzung über den Migrationsrat und den Integrationsbeauftragen der Stadt Ingolstadt findet die Migrationsratswahl alle sechs Jahre statt.
Die einwöchige Wahlzeit fällt in das Jahr, in dem auch die Wahl des Stadtrats (Kommunalwahl) stattfindet.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind laut Satzung
- alle Ausländer, die sich zum Zeitpunkt der Wahl erlaubt im Sinne des § 4 des Aufenthaltsgesetzes in Ingolstadt aufhalten,
- deutsche Staatsangehörige, die daneben noch eine oder mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten haben,
soweit sie zum Zeitpunkt der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mehr als drei Monaten ununterbrochen in Ingolstadt mit Hauptwohnsitz angemeldet sind. Es darf kein Wahlausschlussgrund vorliegen.
Ausübung des Wahlrechts
Die Wahlberechtigten erhalten einige Wochen vor dem Wahltermin eine Wahlbenachrichtigungskarte.
Während der einwöchigen Wahlzeit besteht die Möglichkeit der Stimmabgabe im Rathaus.
Am letzten Tag der Wahlzeit (Sonntag) können die Wahlberechtigten zudem in den drei Stadtteiltreffs (Konradviertel, Piusviertel und Augustinviertel) wählen.
Ein Identitätsnachweis oder Nationalpass ist im Wahlraum vorzulegen.
Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen, wobei jeder Bewerber nicht mehr als eine Stimme erhalten kann. Die Wahlbewerber werden vor der Wahl amtlich bekannt gemacht. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist zudem ein Musterstimmzettel mit den Wahlbewerbern aufgedruckt.
Wahlvorschläge
Spätestens drei Monate vor dem Wahlstichtag werden durch die Bekanntmachung alle Wahlberechtigten aufgefordert, geeignete Bewerber zu benennen. Für die Wahlvorschläge sind amtliche Formblätter zu verwenden.