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Behördenwegweiser

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Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung

Die sprengstoffrechtliche Fachkunde zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen erwerben Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang. Für die Teilnahme an diesem Lehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde.

Fristen

Beschreibung

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Erforderliche Unterlagen

Online-Verfahren

Formulare

Kosten

Rechtsgrundlagen

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