Seiteninhalt

Behördenwegweiser

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Waffen; Anzeige der Überlassung einer erlaubnispflichtigen Waffe oder Munition

Wenn Sie als Bürger erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Hinweise

Fristen

Erforderliche Unterlagen

Online-Verfahren

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwandte Themen

Redaktionell verantwortlich