Seiteninhalt
Ausnahmegenehmigungen im öffentlichen Straßenraum
In der Altstadt sind die Stellplätze im öffentlichen Straßenraum tagsüber entweder als kostenpflichtige Kurzparkplätze ausgewiesen oder für Bewohner reserviert. Informationen zu den Parkgebühren der Kurzparkplätze erhalten Sie >> hier.
-
Parkausweis für Bewohner/-innen
-
Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung
-
Parkausweis für bestimmte Berufsgruppen
-
Ausnahmegenehmigungen bei Umzug / Anlieferung
Kontakt
Technisches Rathaus
Spitalstraße 3
85049 Ingolstadt
Spitalstraße 3
85049 Ingolstadt