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Behördenwegweiser

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Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Die Straßenverkehrsbehörden können Verkehrsteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen durch Ausnahmegenehmigung von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und den besonderen Verkehrsregeln der Beschilderung und Markierung befreien.

Voraussetzungen

Online-Verfahren

Weiterführende Links

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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