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Straßenverkehrsamt

Viele Dienstleistungen des Straßenverkehrsamtes können jederzeit über das städtische Onlineportal unter www.ingolstadt.de/online genutzt werden.

Für das Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle und Zulassungsbehörde) ist grundsätzlich eine Terminvereinbarung erforderlich. Dies ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern eine Erledigung ihrer Anliegen ohne längere Wartezeiten.

Wer spontan und ohne Termin ins Straßenverkehrsamt kommt, hat die Möglichkeit einen kurzfristigen Termin zu buchen. Dies kann aber mit Wartezeiten verbunden sein und je nach Anliegen einen Folgetermin erfordern. Aus Kapazitätsgründen wird eine begrenzte Zahl an Pufferterminen freigehalten, so dass bei „Spontan-Besuchen“ eine taggleiche Verfügbarkeit nicht immer garantiert werden kann. Eine vorherige Terminvereinbarung wird daher empfohlen.

Die Terminvereinbarung kann online erfolgen.

Reine Außerbetriebsetzungen (Abmeldungen) von Fahrzeugen sind auch ohne Termin möglich. Kommen Sie einfach zum Informationsschalter im Erdgeschoss des Straßenverkehrsamtes.

Gerne können Sie aber auch unsere digitalen Dienstleistungen über das städtische Onlineportal unter www.ingolstadt.de/online nutzen.

Kfz-ZulassungKfz-Zulassungsbehörde

Alles rund um die Zulassung Ihres Kraftfahrzeugs

Bei der Zulassungsbehörde können Sie unter anderem Folgendes erledigen: Neu- und Wiederzulassungen, Umschreibungen, Stilllegungen, Umkennzeichnungen sowie die Zuteilung von Kfz-Kennzeichen einschließlich Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen und Rote Kennzeichen. Daneben werden auch Maßnahmen nach Kfz-Steuernichtzahlung, bei fehlendem Versicherungsschutz (Nichtzahlung der Kfz-Haftpflichtversicherung) und nach festgestellten Fahrzeugmängeln ergriffen, die bis zur Zwangsstilllegung beziehungsweise Fahndung im Inpol-Bereich der Fahrzeuge führen können.

 

Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)

Alles rund um Ihren Führerschein

In der Führerscheinstelle werden alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Fahrerlaubnissen für den Bereich der Stadt Ingolstadt bearbeitet. Dazu gehören die Erteilung, die Erweiterung, die Verlängerung sowie der Ersatz oder der Umtausch der Fahrerlaubnisse, sowie die Bearbeitung von Konfliktfällen wie Entziehung, Versagung oder Neuerteilung von Fahrerlaubnissen. Außerdem werden Auflagen oder Beschränkungen festgesetzt.
Die Erteilung beziehungsweise Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, Bus) gehört ebenso zum Aufgabengebiet wie die Erteilung oder Entziehung von Fahrlehrerlaubnissen und die Genehmigung und Überwachung der Fahrschulen in Ingolstadt.