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Behördenwegweiser

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Geburt; Anzeige

Beachten Sie: Die Bearbeitungszeit kann nach Eingang der vollständigen Unterlagen bei der Beurkundung von Neugeborenen zwei bis vier Wochen betragen.

Wir bitten Sie von Anfragen zum Bearbeitungsstand innerhalb dieses Zeitraums abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Die wichtigsten Informationen zur Geburtsbeurkundung finden Sie auch in den beiden nachfolgenden Informationsblättern in deutscher und englischer Sprache:

Informationsblatt zur Geburtsbeurkundung

Information sheet on birth certification

Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt Ingolstadt anzuzeigen, wenn es in Ingolstadt geboren wurde.

Anzeige bei Geburt im Klinikum oder in einem Geburtshaus

Bei Geburt eines Kindes in einem Krankenhaus oder sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, ist der Träger (meist die Verwaltung) der Einrichtung zur Anzeige der Geburt verpflichtet. Zu diesem Zweck wird die Verwaltung der Einrichtung (im Klinikum: Patientenaufnahme) die Daten der Eltern erheben und sich die erforderlichen Urkunden und Nachweise vorlegen lassen. Die Eltern erhalten daraufhin ein Dokument „Fragebogen zur Geburtsanzeige“. Unter anderem auf Grundlage dieses Dokuments, unterschrieben von den sorgeberechtigten Eltern, wird die Beurkundung der Geburt im Standesamt Ingolstadt vorgenommen. Weitere hierzu erforderliche Unterlagen sind unter „Erforderliche Unterlagen“ zu finden.

Im Standesamt können weitere gegebenenfalls erforderliche Erklärungen zur Namensführung oder Abstammung abgegeben werden.

Anzeige bei einer Hausgeburt bzw. einer Geburt außerhalb der o. g. Einrichtungen

Die Geburt des Kindes ist beim Standesamt mündlich anzuzeigen

Zur Anzeige sind verpflichtet:

  • Jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist.
  • Jede andere Person die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Erforderliche Unterlagen

Die benötigten Unterlagen für die Geburtsbeurkundung sind abhängig von den persönlichen Lebensumständen.

Eine Liste der notwendigen Unterlagen erhalten Sie mit unserem Fragebogen.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich einen Termin zur Geburtsanmeldung?

Eine persönliche Vorsprache zur Anmeldung der Geburt ist nur in bestimmten Fällen notwendig. Sollten Sie sich unsicher sein, ob in Ihrem Fall eine persönliche Vorsprache nötig ist, wenden Sie sich bitte vorab an geburten@ingolstadt.de. Bitte beachten Sie, dass bei einer persönlichen Vorsprache ohne Termin Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden kann.

Wie viele Geburtsurkunden erhalte ich?

Sie erhalten drei kostenfreie, zweckgebundene Geburtsurkunden (für die Vorlage zur Beantragung von Eltern-, Kindergeld sowie für die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft).
Jede weitere Geburtsurkunde kostet 12 Euro und kann online beantragt werden.

Werden die Geburtsurkunden direkt ausgehändigt?

Nein, die Urkunden werden Ihnen per Post zugesendet.

Verfahrensablauf

Nach Anzeige einer Geburt nimmt das Standesamt die Beurkundung im Geburtenregister vor. Dabei werden folgende Daten über das Kind und seine Eltern eingetragen:

  • Tag, Uhrzeit und Ort der Geburt,
  • die Vornamen und der Familienname des Kindes,
  • das Geschlecht des Kindes,
  • die Vor- und Familiennamen der Eltern.

Hinweise zur Terminvereinbarung

Für die persönliche Vorsprache ist eine Terminvereinbarung notwendig.  Allerdings ist eine persönliche Vorsprache nur in wenigen Fällen erforderlich. Bitte vereinbaren Sie nur einen Termin, wenn Sie zeitgleich eine abstammungsrechtliche Erklärung (beispielsweise eine Vaterschaftsanerkennung) abgeben wollen.

Vorsprachen ohne ausreichende Deutschkenntnisse sind nur mit einem geeigneten Dolmetscher möglich.

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
  • Fragebogen; Unterlagen für Geburtsbeurkundung
    Über dieses Online-Verfahren können Sie anhand eines Leitfadens die vorzulegenden Unterlagen für die Geburtsbeurkundung Ihres Neugeborenen anzeigen lassen.

Hinweise

Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat.

Vater des Kindes ist der Ehemann der Mutter. Ist das Kind nach dem Tod des Ehemannes geboren worden, gilt dieser als Vater, wenn das Kind innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod geboren wurde. Ist die Mutter geschieden und ist das Kind nach Rechtskraft des Scheidungsurteils geboren worden, gilt der frühere Ehemann nicht als Vater des Kindes.

Ist die Mutter des Kindes im Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheiratet, kann das Standesamt bei der Geburtsbeurkundung einen Mann nur dann als Vater eintragen, wenn dieser die Vaterschaft anerkannt hat. Selbes gilt, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Zu diesem Zweck ist es möglich, die Vaterschaft auch bereits vor der Geburtsbeurkundung anzuerkennen.

Das zuständige Standesamt erstellt aus dem Geburtenregister auf Antrag Geburtsurkunden, in die die wesentlichen Daten aus dem Geburtenregister über das Kind und seine Eltern übernommen werden. Außerdem können auch beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister (das ist eine wortgetreue Wiedergabe des Inhalts des Geburtenregisters) ausgestellt werden. Mehr dazu siehe "Personenstandsurkunde; Ausstellung" unter "Verwandte Themen".

Fristen

Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden.

Kosten

Die Anzeige und Beurkundung der Geburt ist kostenfrei.

Die Geburtsurkunden sind gebührenpflichtig:

drei zweckgebundene Geburtsurkunden (für die Vorlage zur Beantragung von Eltern-, Kindergeld sowie für die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft) sind gebührenfrei, jede weitere Geburtsurkunde kostet 12 Euro.

Rechtsgrundlagen

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