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Behördenwegweiser

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Gemeinnützige und gewerbliche Sammlung; Anzeige

Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen von verwertbaren Abfällen aus privaten Haushalten sind vor ihrer beabsichtigten Aufnahme der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.

Beschreibung

Verfahrensablauf

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Fristen

Kosten

Rechtsgrundlagen

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