Bodenrichtwerte; Auskunft
Beschreibung
Bodenrichtwerte werden von den selbständigen und unabhängigen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten alle zwei Jahre ermittelt. Sie sind zu veröffentlichen und jedermann kann von der Geschäftsstelle Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche, auf Grund der Kaufpreissammlung flächendeckend zu ermittelnde Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes. Die durchschnittlichen Lagewerte des Bodens beziehen sich dabei auf eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Richtwertzonen), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche eines Bodenrichtwertgrundstücks bezogen. Das Bodenrichtwertgrundstück ist ein unbebautes, fiktives Grundstück, dessen Grundstücksmerkmale weitgehend mit den vorherrschenden grund- und bodenbezogenen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen der gebildeten Bodenrichtwertzone übereinstimmen. Je Bodenrichtwertzone ist ein Bodenrichtwert anzugeben.
Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen (insbesondere Erschließungszustand, besondere Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt, Nutzungsart) bewirken in der Regel eine entsprechende Abweichung des Verkehrswerts vom Bodenrichtwert.
In Bayern werden die Bodenrichtwerte jeweils zu Begin jedes zweiten Kalenderjahres mit gerader Jahreszahl ermittelt. Erstmals für die Jahre 2009 und 2010 wurden sie in 2011 grundsätzlich flächendeckend ermittelt und nicht mehr nur – wie in der Vergangenheit – für Bauland.
Die Bodenrichtwerte dienen der Übersichtlichkeit und Transparenz des Bodenmarktes und sollen daher ein der Wirklichkeit entsprechendes Abbild der Wertverhältnisse auf dem Bodenmarkt wiedergeben. Sie werden in automatisierter Form auf der Grundlage der amtlichen Geobasisdaten geführt und üblicherweise in Bodenrichtwertkarten dargestellt.
Gutachterausschuss
Gutachterausschuss
Der Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstückes hängt von einer Vielzahl von wertbeeinflussenden Umständen ab. Nach §192 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sind zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen selbstständige, unabhängige, nicht weisungsgebundene Gutachterausschüsse zu bilden. Dieses Wertermittlungsgremium ist mit Fachleuten aus den Bereichen des Baurechts, des Vermessungswesens, der Rechtskunde, der Finanzverwaltung, der Immobilienwirtschaft und der Architektur besetzt.
Sie verfügen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit über langjährige Erfahrung und besondere Fachkunde auf dem Gebiet der Grundstückwertermittlung. Der Gutachterausschuss bedient sich einer Geschäftsstelle, die nach Weisung des Vorsitzenden die Geschäfte des Gutachterausschusses führt.
Ziele des Gutachterausschusses
Oberstes Ziel der Tätigkeit des Gutachterausschusses ist die Schaffung und Gewährleistung von Transparenz am Grundstücksmarkt sowohl für die breite Öffentlichkeit als auch für haupt- und nebenberuflich am Immobilienmarkt tätige Personen. Diese Markttransparenz wird vor allem durch die Kaufpreissammlung und die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte, erzeugt. Darüber hinaus wird die Markttransparenz durch die Erstellung fundierter Verkehrswertgutachten nachhaltig und effizient unterstützt.
Aufgaben des Gutachterausschuss bzw. der Geschäftsstelle
- Verkehrswertgutachten erstellen
Auf Antrag werden Gutachten von unbebauten und bebauten Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentum, Erbbaurechten und sonstigen Rechten an Grundstücken erstellt.
Antragsberechtigt sind Eigentümer, ihnen gleichgestellte Berechtigte wie Erbbauberechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstückes von Bedeutung ist, sowie Gerichte und Behörden unter bestimmten Voraussetzungen. - eine Kaufpreissammlung führen und auswerten
Die wesentliche Informationsgrundlage für die Tätigkeit des Gutachterausschusses ist die Kaufpreissammlung, in der Daten aus und zu Grundstücksverträgen gesammelt werden. - Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erteilen
Soweit es für eine Wertermittlung erforderlich ist und ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird, wird auf Antrag eine gebührenpflichtige Auskunft aus der Kaufpreissammlung erteilt. Solche Auskünfte erhalten Personen, die mit der Wertermittlung von Grundstücken befasst sind, wie zum Beispiel öffentlich bestellte und vereidigte, zertifizierte und sonstige qualifizierte Sachverständige sowie Behörden. - Bodenrichtwerte ermitteln und veröffentlichen
Für das Stadtgebiet Ingolstadt bestehen nahezu flächendeckend Bodenrichtwerte, die in Form von Bodenrichtwertkarten im Maßstab 1:20.000 bzw 1:3.000 veröffentlicht sind. Sie erscheinen jeweils zum Stichtag 31.12. eines geraden Jahres. Von Bedeutung sind die Bodenrichtwerte auch in steuerlicher Angelegenheiten. Die aktuellen Richtwerte und Richtwerte anderer Stichtage können im Stadtplanungsamt, Technisches Rathaus, Spitalstraße 3, nachgefragt werden. - Bodenrichtwertauskünfte erteilen
Auf formlosen Antrag hin (persönlich, schriftlich oder per Fax, nicht telefonisch) werden für jedermann Bodenrichtwertauskünfte in schriftlicher Form der aktuellen Bodenrichtwertkarte, aber auch von Richtwertkarten mit zurückliegendem Stichtag erteilt. Bodenrichtwertauskünfte sind nach dem bayerischen Kostengesetz gebührenpflichtig.
Mitglieder des Gutachterausschusses
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der Stadt Ingolstadt setzt sich derzeit (2020 bis 2024) wie folgt zusammen:
Vorsitzende:
Ulrike Wittmann-Brand, Dipl. Ing. Architektin, Stadtbaurätin
stellvertretende Vorsitzende:
Guido Schwarz, Dipl. Ing. Architekt, Bauordnungsamt
N. N.
ehrenamtliche Mitglieder:
Margit Apitzsch, Dipl. Ing. Architektin (FH), ö. b. u. v. Sachverständige
Klaus Braun, Dipl. Ing. Architekt (FH), ö. b. u. v. Sachverständiger
Hans Dintenfelder, ö. b. u. v. landwirtschaftlicher Sachverständiger
Marisa Gersdorf-Stahn, Dipl. Ing. (FH), ö. b. u. v. Sachverständige
Daniel Meyer-Rohrbach, Staatlich geprüfter Betriebswirt, ö. b. u. v. Sachver-ständiger
Birgit Reckmann, Dipl.-Kffr., Zertifizierte Sachverständige für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Standardimmobilien, ZIS Sprengnetter Zert (S)
Klaus Reichenberger, stv. Vorstandsmitglied der Sparkasse Ingolstadt-Eichstätt
Manfred Törmer, Dipl. Ing. Architekt (FH), freier Sachverständiger
Klaus Wittmann, Dipl. Ing. Vermessung (FH), zertifizierter Immobiliengutachter
zusätzliche Mitglieder für die Ermittlung der Bodenrichtwerte: Stephan Korzeczek, Vermessungsdirektor, Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Ingolstadt
Dagmar Landgraf, Finanzamt Ingolstadt, Sachgebietsleiterin Bewertungsstelle
Stefan Boeck, Finanzamt Ingolstadt, Bewertungsstelle
Auskünfte & Antragstellung
Bodenrichtwertanfragen können
schriftlich an die Stadt Ingolstadt, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, 85047 Ingolstadt, per E-Mail oder via Internet www.boris-bayern.de gestellt werden.
Antragstellung für Gutachten
sind formlos bei der Geschäftsstelle einzureichen.
Die Gebühren für ein Gutachten richten sich in der Regel nach der Höhe des im Gutachten ermittelten Verkehrswertes.
Gebührenübersicht
Online können folgendende Dienste beantragt werden:
Gebühren
- Dauerauskunft über Bodenrichtwerte im Stadtgebiet Ingolstadt über das Boden-richtwertinformationssystem BORIS-BAYERN je Stichtag – 300 Euro
- Marktbericht – 30 Euro
- Bodenrichtwertauskunft je Objekt und Stichtag – 20 Euro
Verfahrensablauf
Bodenrichtwertauskünfte werden von der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses grundsätzlich schriftlich erteilt.
Bei einigen Gutachterausschüssen liegen die Bodenrichtwerte in digitaler Form vor und können auf digitalen Datenträgern bezogen oder über das Internet abgefragt werden.
Online-Verfahren
Über das Vernetzte Bodenrichtwertinformationssystem (VBORIS) werden Informationen zu Bodenrichtwerten bereitgestellt. Bayernweit gibt es verschiedene Auskunftssysteme für Bodenrichtwerte. Wenn Sie ein Flurstück wählen, wird Ihnen ein Link zum Auskunftsdienst des zuständigen Gutachterausschusses angezeigt.
Kosten
Rechtsgrundlagen
- § 196 Baugesetzbuch (BauGB)
- §§ 1 ff. und §§ 13 ff. und § 17 Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV)
- § 12 Verordnung über die Gutachterausschüsse,
die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Bayerische Gutachterausschussverordnung – BayGaV)
Weiterführende Links
Die Anwendung "Bodenrichtwerte Bayern" stellt Informationen zu Bodenrichtwerten in Bayern über ein Internet-Portal zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der amtlichen Karten und Luftbilder werden die Zonen mit einheitlichen Bodenrichtwerten dargestellt. Durch Anklicken sind die vom Gutachterausschuss freigegebenen Informationen abrufbar. Bestellungen für kostenpflichtige amtliche Auskünfte werden direkt an die Gutachterausschüsse bzw. an das Verfahren „BORIS BAYERN“ weitergeleitet.
Verwandte Themen
Redaktionell verantwortlich
Stand: 10.04.2024