Seiteninhalt

Behördenwegweiser

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Hunde; Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes oder eines Negativzeugnisses

Sie benötigen für die Haltung eines sogenannten ''Kampfhundes'' eine Genehmigung. Es wird ein Negativzeugnis erteilt, wenn nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit vorweist.

Beschreibung

Informationen zur Haltung von Hunden in Ingolstadt

Hinweise

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

Online-Verfahren

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Weiterführende Links

Verwandte Themen