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Behördenwegweiser

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Waffen; Anzeige einer unbrauchbar gemachten oder zerstörten Waffe

Wenn Sie Ihre Waffen unbrauchbar haben machen lassen oder vernichtet haben, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Hinweise

Kosten

Fristen

Erforderliche Unterlagen

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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