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Behördenwegweiser

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Kindertagesbetreuung; Meldung einer betriebserlaubnisfreien Kinderbetreuung

Angebote zur Kinderbetreuung im Rahmen von maximal 10 Stunden pro Woche oder Betreuung von einzelnen Kindern nicht länger als 5 Stunden pro Woche bedürfen keiner Betriebserlaubnis, müssen aber trotzdem dem Jugendamt gemeldet werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Formulare

Fristen

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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