Seiteninhalt

Behördenwegweiser

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Kommunale Musikschule; An-, Ab- und Ummeldung

Musikschulen können von Gemeinden getragene öffentliche Einrichtungen sein, die die Musikerziehung von Kindern und Jugendlichen auf breiter Grundlage anstreben. Für die Teilnahme am Unterricht ist eine Anmeldung erforderlich.

Beschreibung

Musikschulen können schon im frühesten Alter das Kind mit den Grundelementen der Musik vertraut machen, die musikalischen Begabungen frühzeitig erkennen und fördern und durch stufenweise geordneten Unterricht zur Teilnahme am Musikleben hinführen.

Für die Benutzung einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule gibt es eine entsprechende Satzung. Hier finden Sie z. B. die Regelungen zur Anmeldung und Abmeldung, zu den Leistungen oder den Unterrichtszeiten.

Informationen über die Unterrichtsangebote der Musikschule in Ihrer Gemeinde erhalten Sie entweder direkt bei der Musikschule oder über die Internetseite der Musikschule. Hier können Sie Ihr Kind auch online für den Unterricht anmelden.

Hinweise

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):

Den Link zum Internetauftritt der Städtischen Simon-Mayr-Sing- und Musikschule finden Sie unter "Weiterführende Links".

Anmeldung - auch online möglich

Anmeldung - auch online möglich

Eine Anmeldung für den Instrumental- und Vokalunterricht ist in der Regel nur für Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in der Stadt Ingolstadt möglich. Freie Unterrichtsplätze können auf Antrag auch an Personen ohne Hauptwohnsitz in Ingolstadt vergeben werden. Eine Anmeldung ist auch während des laufenden Schuljahres möglich, in der Regel werden die Plätze jedoch zum Schuljahresbeginn vergeben.

In den Kursen der elementaren Musikpädagogik ist ein Einstieg während des Schuljahres nur bei entsprechend vorhandenen Kapazitäten sowie nach einer Beurteilung durch die Fachlehrkraft möglich.

An bestehenden Gruppen, Chören, Bands und Ensembles können auch auswärtige Bürgerinnen und Bürger teilnehmen.

Die Festlegung der Ferien und Feiertage richtet sich nach den allgemeinbildenden Schulen.

Wenn Sie keine Möglichkeit zur Online-Anmeldung haben, können Sie die Anmeldung auch vor Ort im Sekretariat vornehmen.

Online-Anmeldung

Hier geht's zur Online-Anmeldung

Für Bestandkunden in der Elementar- und Grundstufe gibt es hier die Möglichkeit zur Wiederanmeldung für den Folgekurs im nächsten Schuljahr.

Wiederanmeldung für die Elementar- und Grundstufe (Online-Verfahren)

Online-Verfahren

Änderungen, Ummeldung, Kündigung

Änderungen, Ummeldung, Kündigung


Änderungen und Ummeldungen

Sollten sich Ihre Adressdaten oder Ihre Kontodaten ändern, teilen Sie uns dies per Email oder postalisch mit. Bitte beachten Sie, dass bei Änderung ihrer Bankverbindung ggf. auch ein neues SEPA-Mandat vorlegen müssen.

Kündigung

Eine Kündigung muss schriftlich (auch per E-Mail an musikschule@ingolstadt.de oder Fax 0841 305-1909) im Sekretariat der Musikschule oder online erfolgen und ist im laufenden Schuljahr mit sechswöchiger Kündigungsfrist zum 31.12., 31.3. und 31.7. möglich.
Die Kurse der Elementar- und Grundstufe enden zum Schuljahresende und bedürfen keiner expliziten Kündigung.

Hier geht's zur Online-Kündigung

Änderungsanträge

Mit den untenstehenden Formularen können Sie Änderungen an Ihrem Unterricht beantragen.

Antrag auf Änderung der Unterrichtsform

Antrag auf Wechsel der Lehrkraft

Gebühren, Satzung, Mietinstrumente

Gebühren, Satzung, Mietinstrumente

Satzung

Satzung der Städtischen Simon-Mayr-Sing- und Musikschule

Gebühren

Die Städtische Simon-Mayr-Sing- und Musikschule ist eine öffentliche Bildungseinrichtung und bietet als solche sozialverträgliche Gebühren. Sie gewährt u. a. Geschwister- und Sozialermäßigungen und steht allen Menschen offen (siehe Gebührensatzung).

Ermäßigungen für Familien

Belegen Geschwister oder Kinder und deren Eltern den Instrumental- und Vokalunterricht, wird folgende Familienermäßigung auf die Gesamtgebühr gewährt:
Bei 2 Familienmitgliedern: 20 Prozent
Bei 3 und mehr Familienmitgliedern: 30 Prozent

Mehrfächerbelegung

Bei der Belegung von zwei oder mehr Instrumenten bei einem Schüler (Tarif I) wird auf die Gesamtgebühr 20 Prozent Ermäßigung gewährt. Dies gilt nicht, wenn bereits eine Familienermäßigung gewährt wurde.

Sozialermäßigung

Schüler, deren Eltern Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder den IngolstadtPass beziehen, können bei Vorlage der Leistungsbescheide bis zu 50 Prozent Sozialermäßigung erhalten. Zudem können die Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt werden.

Mietinstrumente

Die Städtische Simon-Mayr-Sing- und Musikschule stellt auf Antrag und im Rahmen der Kapazitäten Mietinstrumente zur Verfügung (siehe Satzung).

Kündigung

Der Schulbesuch kann mit sechswöchiger Kündigungsfrist zum 31.12., 31.3. oder 31.7. des jeweiligen Schuljahres durch schriftliche Erklärung oder mittels der Online-Kündigung eines volljährigen Schülers oder seines Erziehungsberechtigten beendet werden.

Simon-Mayr-Sing- und Musikschule

Simon-Mayr-Sing- und Musikschule

Seit mehr als 50 Jahren steht die Simon-Mayr-Sing und Musikschule für musikalische Bildung in Ingolstadt. Mit einem großen Angebot an Instrumental- und Vokalunterricht, Kursen für Kinder und Eltern sowie zahlreichen Bands und Ensembles leistet sie einen wichtigen Beitrag zum kulturellen Leben der Stadt Ingolstadt und ist das musikalische Kompetenzzentrum der Region. Ergänzt wird das Angebot durch Kooperationen mit Schulen und anderen Einrichtungen sowie einer Vielzahl an Konzerten und Veranstaltungen.

Für die hohe Qualität des Unterrichtsangebots bürgt die Mitgliedschaft im Verband der Bayerischen Sing- und Musikschulen (VBSM). Die Simon-Mayr-Sing- und Musikschule erfüllt sowohl die Anforderungen der Bayerischen Sing- und Musikschulverordnung, des Bayerischen Sing- und Musikschulverbandes als auch die Standards des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) und wird daher durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst gefördert.

Weiterführende Links