Kommunale Musikschule; An-, Ab- und Ummeldung
Musikschulen können von Gemeinden getragene öffentliche Einrichtungen sein, die die Musikerziehung von Kindern und Jugendlichen auf breiter Grundlage anstreben. Für die Teilnahme am Unterricht ist eine Anmeldung erforderlich.
Beschreibung
Musikschulen können schon im frühesten Alter das Kind mit den Grundelementen der Musik vertraut machen, die musikalischen Begabungen frühzeitig erkennen und fördern und durch stufenweise geordneten Unterricht zur Teilnahme am Musikleben hinführen.
Für die Benutzung einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule gibt es eine entsprechende Satzung. Hier finden Sie z. B. die Regelungen zur Anmeldung und Abmeldung, zu den Leistungen oder den Unterrichtszeiten.
Informationen über die Unterrichtsangebote der Musikschule in Ihrer Gemeinde erhalten Sie entweder direkt bei der Musikschule oder über die Internetseite der Musikschule. Hier können Sie Ihr Kind auch online für den Unterricht anmelden.
Hinweise
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
Den Link zum Internetauftritt der Städtischen Simon-Mayr-Sing- und Musikschule finden Sie unter "Weiterführende Links".
Anmeldung - auch online möglich
Anmeldung - auch online möglich
Eine Anmeldung für den Instrumental- und Vokalunterricht ist in der Regel nur für Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in der Stadt Ingolstadt möglich. Freie Unterrichtsplätze können auf Antrag auch an Personen ohne Hauptwohnsitz in Ingolstadt vergeben werden. Eine Anmeldung ist auch während des laufenden Schuljahres möglich, in der Regel werden die Plätze jedoch zum Schuljahresbeginn vergeben.
In den Kursen der elementaren Musikpädagogik ist ein Einstieg während des Schuljahres nur bei entsprechend vorhandenen Kapazitäten sowie nach einer Beurteilung durch die Fachlehrkraft möglich.
An bestehenden Gruppen, Chören, Bands und Ensembles können auch auswärtige Bürgerinnen und Bürger teilnehmen.
Die Festlegung der Ferien und Feiertage richtet sich nach den allgemeinbildenden Schulen.
Wenn Sie keine Möglichkeit zur Online-Anmeldung haben, können Sie die Anmeldung auch vor Ort im Sekretariat vornehmen.
Online-Anmeldung
Hier geht's zur Online-Anmeldung
Für Bestandkunden in der Elementar- und Grundstufe gibt es hier die Möglichkeit zur Wiederanmeldung für den Folgekurs im nächsten Schuljahr.
Wiederanmeldung für die Elementar- und Grundstufe (Online-Verfahren)
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
- Musikschule - Anmeldung an der Städtischen Simon-Mayr-Sing- und Musikschule
Eine Anmeldung für den Instrumental- und Vokalunterricht ist nur für Bürger/-innen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Ingolstadt möglich. Eine Anmeldung ist auch während des laufenden Schuljahres möglich - vorausgesetzt, es ist ein Unterrichtsplatz frei. In den Kursen der elementaren Musikpädagogik ist ein Einstieg während des Schuljahres nur möglich, wenn ein Platz frei ist. An bestehenden Gruppen und Ensembles können auch auswärtige Bürger/-innen teilnehmen. - Musikschule - Abmeldung an der Städtischen Simon-Mayr-Sing- und Musikschule
Hier können Sie sich online vom Unterricht der Städtischen Simon-Mayr-Sing- und Musikschule abmelden. - Musikschule - Antrag auf Änderung der Unterrichtsform
Über dieses Online-Verfahren kann eine Änderung der Unterrichtsform beantragt werden. - Musikschule - Antrag auf Wechsel der Lehrkraft
Über dieses Online-Verfahren kann ein Wechsel der Lehrkraft beantragt werden. - Wiederanmeldung für die Elementar- und Grundstufe
Über dieses Formular eine Wiederanmeldung für die Elementar- und Grundstufe beantragt werden.
Änderungen, Ummeldung, Kündigung
Änderungen, Ummeldung, Kündigung
Änderungen und Ummeldungen
Sollten sich Ihre Adressdaten oder Ihre Kontodaten ändern, teilen Sie uns dies per Email oder postalisch mit. Bitte beachten Sie, dass bei Änderung ihrer Bankverbindung ggf. auch ein neues SEPA-Mandat vorlegen müssen.
Kündigung
Eine Kündigung muss schriftlich (auch per E-Mail an musikschule@ingolstadt.de oder Fax 0841 305-1909) im Sekretariat der Musikschule oder online erfolgen und ist im laufenden Schuljahr mit sechswöchiger Kündigungsfrist zum 31.12., 31.3. und 31.7. möglich.
Die Kurse der Elementar- und Grundstufe enden zum Schuljahresende und bedürfen keiner expliziten Kündigung.
Hier geht's zur Online-Kündigung
Änderungsanträge
Mit den untenstehenden Formularen können Sie Änderungen an Ihrem Unterricht beantragen.
Gebühren, Satzung, Mietinstrumente
Gebühren, Satzung, Mietinstrumente
Satzung
Satzung der Städtischen Simon-Mayr-Sing- und Musikschule
Gebühren
Die Städtische Simon-Mayr-Sing- und Musikschule ist eine öffentliche Bildungseinrichtung und bietet als solche sozialverträgliche Gebühren. Sie gewährt u. a. Geschwister- und Sozialermäßigungen und steht allen Menschen offen (siehe Gebührensatzung).
Ermäßigungen für Familien
Belegen Geschwister oder Kinder und deren Eltern den Instrumental- und Vokalunterricht, wird folgende Familienermäßigung auf die Gesamtgebühr gewährt:
Bei 2 Familienmitgliedern: 20 Prozent
Bei 3 und mehr Familienmitgliedern: 30 Prozent
Mehrfächerbelegung
Bei der Belegung von zwei oder mehr Instrumenten bei einem Schüler (Tarif I) wird auf die Gesamtgebühr 20 Prozent Ermäßigung gewährt. Dies gilt nicht, wenn bereits eine Familienermäßigung gewährt wurde.
Sozialermäßigung
Schüler, deren Eltern Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder den IngolstadtPass beziehen, können bei Vorlage der Leistungsbescheide bis zu 50 Prozent Sozialermäßigung erhalten. Zudem können die Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt werden.
Mietinstrumente
Die Städtische Simon-Mayr-Sing- und Musikschule stellt auf Antrag und im Rahmen der Kapazitäten Mietinstrumente zur Verfügung (siehe Satzung).
Kündigung
Der Schulbesuch kann mit sechswöchiger Kündigungsfrist zum 31.12., 31.3. oder 31.7. des jeweiligen Schuljahres durch schriftliche Erklärung oder mittels der Online-Kündigung eines volljährigen Schülers oder seines Erziehungsberechtigten beendet werden.
Simon-Mayr-Sing- und Musikschule
Simon-Mayr-Sing- und Musikschule
Seit mehr als 50 Jahren steht die Simon-Mayr-Sing und Musikschule für musikalische Bildung in Ingolstadt. Mit einem großen Angebot an Instrumental- und Vokalunterricht, Kursen für Kinder und Eltern sowie zahlreichen Bands und Ensembles leistet sie einen wichtigen Beitrag zum kulturellen Leben der Stadt Ingolstadt und ist das musikalische Kompetenzzentrum der Region. Ergänzt wird das Angebot durch Kooperationen mit Schulen und anderen Einrichtungen sowie einer Vielzahl an Konzerten und Veranstaltungen.
Für die hohe Qualität des Unterrichtsangebots bürgt die Mitgliedschaft im Verband der Bayerischen Sing- und Musikschulen (VBSM). Die Simon-Mayr-Sing- und Musikschule erfüllt sowohl die Anforderungen der Bayerischen Sing- und Musikschulverordnung, des Bayerischen Sing- und Musikschulverbandes als auch die Standards des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) und wird daher durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst gefördert.
Weiterführende Links
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
- Städtische Simon-Mayr-Sing- und Musikschule
Hier finden Sie alle Informationen zur Städtischen Simon-Mayr-Sing- und Musikschule.