Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.
Beschreibung
Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.
Hinweise
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
Den Link zum Internetauftritt der Städtischen Simon-Mayr-Sing- und Musikschule finden Sie unter "Weiterführende Links".
Rechtsgrundlagen
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
- Stadtrecht von A-Z der Stadt Ingolstadt
Die Satzungen und Verordnungen der Stadt Ingolstadt werden vom Stadtrat beschlossen. Daneben können Satzungen auch von den Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR) der Stadt Ingolstadt und von Zweckverbänden erlassen werden. Die Stadt Ingolstadt übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der im Internet veröffentlichten Texte. Im Zweifelsfall gilt die in den Amtlichen Mitteilungen veröffentlichte Fassung einer Rechtsvorschrift. Die Sammlung des Stadtrechts sowie diese Veröffentlichung im Internet werden vom Rechtsamt der Stadt Ingolstadt betreut und laufend aktualisiert.
Weiterführende Links
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
- Städtische Simon-Mayr-Sing- und Musikschule
Hier finden Sie alle Informationen zur Städtischen Simon-Mayr-Sing- und Musikschule.
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 05.11.2025
