Vergabewesen; Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich
Vergabe, Ausschreibung, Markterkundung
Vergabe & Ausschreibung
Veröffentlichungen
Die Öffentlichen Ausschreibungen und Öffentlichen Teilnahmewettbewerbe sowie die Vorinformationen und Vergabeinformationen werden auf
iTWO tender (www.meinauftrag.rib.de) und je nach Anforderung auf
www.service.bund.de -Ausschreibungen- oder auf
www.bayvebe.bayern.de bekannt gegeben.
Europaweite Ausschreibungen werden im Amtsblatt der EU
https.//simap.ted.europa.eu/de veröffentlicht.
Über eine Beteiligung an den Wettbewerben würden wir uns freuen.
Interessensbekundung:
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Träger Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII an zwei Schulen
an der Tilly-Realschule und am Gnadenthal-Gymnasium (Beginn 2024)
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NäheresNäheres finden Sie hier:
Interessensbekundung JAS an Schulen (pdf)
Für Rückfragen steht Ihnen die Zentrale Vergabestelle unter der Telefonnummer
0841 305-2450 oder per E-Mail unter vergabe@ingolstadt.de zur Verfügung.
Das Interesse ist
- formlos
mit der
- Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
bis spätestens 30.04.2024, um 24:00 Uhr, per
E-Mail an vergabe@ingolstadt.de zu bekunden.
Beschreibung
Bei der Vergabe von Aufträgen und dem Abschluss von Verträgen sind die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bekannt gegebenen Vergabegrundsätze anzuwenden (siehe "Weiterführende Links").
Erreicht oder übersteigt der Auftragswert den Schwellenwert, der sich aus den einschlägigen europäischen Richtlinien ergibt, so sind auch für kommunale Auftragsvergaben die bundesrechtlichen Vorschriften zu beachten (Vierter Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vergabeverordnung (VgV), Sektorenverordnung (SektVO), Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) - siehe "Rechtsgrundlagen").
Der Schwellenwert wird in der Regel in einem Turnus von zwei Jahren durch eine EU-Verordnung aktualisiert. Informationen zu aktuellen Schwellenwerten finden sich unter "Weiterführende Links".
Rechtsgrundlagen
- § 31 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik)
- § 30 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung Kommunalhaushaltsverordnung - Doppik - KommHV-Doppik)
- Vierter Teil - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
- Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 31. Juli 2018 - Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO)
- Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV)
- Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (Vergabestatistikverordnung - VergStatVO)
Rechtsbehelf
Zivilprozessweg vor ordentlichen Gerichten
Bei Auftragsvergaben oberhalb der Schwellenwerte Nachprüfungsverfahren in erster Instanz durch die Vergabekammern der Länder
Weiterführende Links
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