Heilpraktikererlaubnis; Beantragung
Beschreibung
Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Hierfür sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.
Die Heilpraktikererlaubnis darf grundsätzlich nicht auf einzelne Gebiete eingeschränkt werden. Eine Ausnahme besteht für das Gebiet der Psychotherapie und für die Gesundheitsfachberufe Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie.
Heilpraktikerwesen in Ingolstadt
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Voraussetzungen
Der Antragsteller muss das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen können. Weiterhin sind für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis notwendig:
- Zuverlässigkeit
- gesundheitliche Berufseignung
- Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten durch die Gesundheitsverwaltung des zuständigen Landratsamtes oder - sofern kreisfreie Städte ein eigenes Gesundheitsamt haben - durch das Gesundheitsamt der kreisfreien Stadt
Fristen
keine
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Approbation
Über dieses Online-Verfahren kann die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Approbation beantragt werden. - Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Approbation, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
Über dieses Online-Verfahren kann die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Approbation, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie beantragt werden. - Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie für Diplom-Psychologen ohne ärztliche Approbation
Über dieses Online-Verfahren kann die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie für Diplom-Psychologen ohne ärztliche Approbation beantragt werden. - Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Approbation, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
Über dieses Online-Verfahren kann die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Approbation, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie beantragt werden. - Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Approbation, beschränkt auf das Gebiet der Podologie
Über dieses Online-Verfahren kann die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Approbation, beschränkt auf das Gebiet der Podologie beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
(z. B. Geburtsurkunde, tabellarischer Lebenslauf, aktuelles ärztliches Attest, aktuelles behördliches Führungszeugnis, Nachweis über den Schulabschluss)
Kosten
- Kosten nach dem Kostengesetz für die Entscheidung über den Antrag (150 bis 500 Euro).
- Zuzüglich Gebühren und Auslagen für die Kenntnisüberprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt entsprechend dem Kostenverzeichnis zum Kostengesetz oder der Anlage zur Gesundheitsgebührenverordnung (bis zu 500 Euro)
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Widerspruchsverfahren oder verwaltungsgerichtliche Klage
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 18.03.2025