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Tiertransport ins Ausland; Anmeldung
Für einen Transport von Nutztieren oder Equiden sowie für das Reisen mit Equiden in einen anderen Mitgliedstaat oder ein Drittland ist eine Anmeldung beim örtlich zuständigen Veterinäramt erforderlich.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 06.12.2023
Stand: 06.12.2023