Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungsberechtigt sind neben Asylbewerbern unter anderem auch Ausländerinnen und Ausländer (außerhalb eines Asylverfahrens), die in den § 1 des Asylbewerberleistungsgesetz näher bezeichneten Personenkreis fallen. Dazu zählen auch bestimmte Formen einer Aufenthaltserlaubnis. Anspruch haben nur Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten.
Es werden folgende Leistungen gewährt:
- Grundleistungen
das ist der Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts (notwendiger Bedarf) und der Bedarf zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens (notwendiger persönlicher Bedarf) - Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt.
 - Leistungen der Bildung und Teilhabe, z. B. Mittagessen in Kindertagesstätten, etc.
 - Sonstige Leistungen die z. B. zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich sind.
 
Die Leistungen werden je nach Unterkunftsart und Leistungsberechtigung (§ 2 oder § 3 AsylbLG-Anspruch) entweder überwiegend als Sachleistungen oder ggf. als Geldleistungen oder in Form der Bezahlkarte gewährt. 
Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende; Meldung
Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an nachfolgende Kontakte:
Amt für Soziales
Sachgebiet Flucht und Integration
Team AsylbLG
Auf der Schanz 39
85049 Ingolstadt
Öffnungszeiten:
Montag:  8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:  8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:  8:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:  8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:  8:00 bis 12:30 Uhr
E-Mail: leistung-asyl@ingolstadt.de 
Fax: 0841 305-50279
Telefon 
A - B   0841 305-50271
C - H   0841 305-50267
 I - L    0841 305-50265
M - Q  0841 305-50264
R - T   0841 305-50263
U - Z   0841 305-50269
