Vergabe im kommunalen Bereich; Informationen zur Vergabe von Aufträgen
Vergabe, Ausschreibung, Markterkundung
Vergabe & Ausschreibung
Veröffentlichungen
Die Öffentlichen Ausschreibungen und Öffentlichen Teilnahmewettbewerbe sowie die Vorinformationen und Vergabeinformationen werden auf
iTWO tender (www.meinauftrag.rib.de) und je nach Anforderung auf
www.service.bund.de -Ausschreibungen- oder auf
www.bayvebe.bayern.de bekannt gegeben.
Europaweite Ausschreibungen werden im Amtsblatt der EU https://ted.europa.eu/en/ veröffentlicht.
Über eine Beteiligung an den Wettbewerben würden wir uns freuen.
Markterkundungen ▲ Interessensbekundungen ▲ Ausschreibungen (an vergabe@ingolstadt.de zu bekunden)
Interessensbekundungsverfahren: Betrieb eines Zentrums der Kultur- und Kreativwirtschaft in Ingolstadt
Das Wirtschaftsreferat der Stadt Ingolstadt plant, den Betrieb eines Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft (KuK-Zentrum) zu vergeben. Im Rahmen einer Markterkundung möchten wir mögliche Betreiberinnen und Betreiber einladen, ihr Interesse an dieser Aufgabe zu bekunden.
Was ist einzureichen?
Wir freuen uns über eine kurze Interessensbekundung (1 - 2 A4 Seiten), in der Sie uns Folgendes mitteilen:
- Wer Sie sind und warum Sie sich vorstellen können, das KuK-Zentrum zu betreiben
- Welche Erfahrungen oder Ideen Sie mitbringen, die für den Betrieb hilfreich sein könnten
- Was Ihnen wichtig wäre: Wie könnte ein solcher Ort aussehen, funktionieren oder wirken?
Projektbeschreibung I. Allgemeine Angaben
- Standort: Erdgeschossfläche mit großzügigen Schaufensterfronten in einem exponierten Gebäude in der Donaustraße.
- Größe: Betriebsfläche von ca. 400 bis 500 m², unterteilt in mehrere funktionalen Räume mit optional angeschlossenem Gastro-Bereich auf zusätzlich ca. 150 m2
- Geplanter Beginn: Ab dem zweiten Quartal 2026.
- Laufzeit: Mehrjährige Vertragsbindung vorgesehen.
II. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
- Vergütung: Angemessene Vergütung durch das Wirtschaftsreferat der Stadt Ingolstadt.
- Mietverhältnis: Abschluss eines Mietvertrags zwischen der Stadt Ingolstadt und der Betreiberin / dem Betreiber.
- Untervermietung der Funktionsflächen an Akteurinnen und Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft (KuK).
III. Zielsetzungen
- Angebot von Co-Working-Plätzen sowie Veranstaltungs- und Präsentationsflächen für die Kultur- und Kreativwirtschaft.
- Förderung der brancheninternen Vernetzung sowie der Kooperation mit anderen Wirtschaftssektoren.
- Entwicklung und Umsetzung von Angeboten in den Bereichen Weiterbildung, Cross-Innovation und weiteren relevanten Themenfeldern.
- Steigerung der Sichtbarkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft und Stärkung der Standortattraktivität Ingolstadts.
Das Interesse ist bis zum 18.07.2025 per E-Mail zu bekunden an:
E-Mail: Zentr.Vergabestelle@Ingolstadt.de
Später eingehende Teilnahmeunterlagen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Rückfragen zum Verfahren: Telefon +49 841 305-2450
Markterkundung PV-Dächer
Zurverfügungstellung städt. Dächer zur Installation von Volleinspeise-Photovoltaikanlagen
Die Stadt Ingolstadt, Stabsstelle Klima, Biodiversität und Donau, beabsichtigt die Verpachtung von 6 städtischen Dachflächen zum Bau von Photovoltaik-Volleinspeiseanlagen für einen Zeitraum von 25 Jahren zu organisieren.
Es handelt sich um die Dachflächen von drei Schulen, einer Kita, einer Ballspielhalle und eines Feuerwehrhauses. Die mögliche Anlagengröße beträgt fünfmal 100 KWp und einmal 65 KWp, jeweils +/- 10%. Die Ausrichtung der Dächer ist ausschließlich Ost und West. Die Dachneigung beträgt dreimal 3% und jeweils einmal 10%, 15% und 30%.
Die Statik ist vom Pächter zu prüfen, die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlagen hat spätestens zum 31. Dezember 2025 zu erfolgen. Die Stadt Ingolstadt legt Wert auf eine angemessene Beteiligungsmöglichkeit für ihre Bürgerinnen und Bürger.
Das Interesse kann bis zum 23.07.2025 per E-Mail bekundet werden:
E-Mail: Zentr.Vergabestelle@Ingolstadt.de
Später eingehende Unterlagen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Rückfragen zum Verfahren: Telefon +49 841 305-2450
Beschreibung
Bei der Vergabe von Aufträgen und dem Abschluss von Verträgen sind die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bekannt gegebenen Vergabegrundsätze anzuwenden (siehe "Weiterführende Links").
Erreicht oder übersteigt der Auftragswert den Schwellenwert, der sich aus den einschlägigen europäischen Richtlinien ergibt, so sind auch für kommunale Auftragsvergaben die bundesrechtlichen Vorschriften zu beachten (Vierter Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vergabeverordnung (VgV), Sektorenverordnung (SektVO), Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) - siehe "Rechtsgrundlagen").
Der Schwellenwert wird in der Regel in einem Turnus von zwei Jahren durch eine EU-Verordnung aktualisiert. Informationen zu aktuellen Schwellenwerten finden sich unter "Weiterführende Links".
Rechtsgrundlagen
- § 31 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der Kameralistik (Kommunalhaushaltsverordnung - Kameralistik - KommHV-Kameralistik)
- § 30 Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung Kommunalhaushaltsverordnung - Doppik - KommHV-Doppik)
- Vierter Teil - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
- Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 31. Juli 2018 - Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO)
- Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV)
- Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (Vergabestatistikverordnung - VergStatVO)
Rechtsbehelf
Zivilprozessweg vor ordentlichen Gerichten
Bei Auftragsvergaben oberhalb der Schwellenwerte Nachprüfungsverfahren in erster Instanz durch die Vergabekammern der Länder
Weiterführende Links
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