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Vorübergehende Gaststättenerlaubnis - Ausschank von Alkohol

Leitfaden für Veranstalter

Allgemeine Hinweise

  • Planen Sie den Ausschank alkoholischer Getränke, ist eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis nach § 12 Gaststättengesetz zu beantragen.
  • Die vollständigen Antragsunterlagen sind spätestens 2 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung beim Gewerbeamt einzureichen. 
  • Die Immissionsvorschriften (z.B. gegen Lärm) sowie die Sperrzeitregelung (mindestens von 05:00 bis 06:00 Uhr) sind bei jeder Veranstaltung einzuhalten.
  • Dem Antrag ist ein maßstabsgetreuer und aussagekräftiger Plan, aus dem alle Aufbauten ersichtlich sind,  beizulegen.
  • Hinweis: Personen, die Speisen zubereiten oder verkaufen, benötigen meistens eine Belehrung über Infektionsschutz durch das Gesundheitsamt.

Was ist einzureichen?

  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Plan des gesamten Veranstaltungsbereichs (Außengelände und alle Räume) im Maßstab 1:100 (wenn größer DIN A3: 1:200), mit allen Aufbauten (Bühnen, Zelte, usw.) und Notausgängen. Bitte alle Maße angeben!
  • Bitte beachten sie, dass bei unvollständigen Antragsunterlagen eine fristgerechte Bearbeitung nicht gesichert ist. 

Merkblätter

Kontakt

Tel.: 0841 305-1522 / -1524
Fax: 0841 305-1509
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben (Gaststätten gem. § 2 GastG)
E-Mail-Adresse oder
Nachricht schreiben (Gestattungen gem. §12 GastG)