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Messen und Märkte
Leitfaden für Veranstalter
Diese Seite richtet sich an Veranstalter, die einen Markt, eine Ausstellung oder eine Messe durchführen wollen. Dies beinhaltet in der Regel das gewerbliche Anbieten von Waren sowie den Verkauf an Sonn- und Feiertagen.
Informationen für Volksfeste und weitere städtische Veranstaltungen finden Sie unter www.kulturamt-ingolstadt.de
Allgemeine Hinweise
- Auf dem Portal des Bayer. Gesundheitsministeriums werden Sie über alle gültigen Rechtsgrundlagen zum neuartigen Coronavirus informiert:
www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen - Bitte beachten Sie, dass Sie für eine Veranstaltung auf öffentlichem Grund eine Sondernutzungserlaubnis des Tiefbauamtes benötigen. Öffentlicher Grund beinhaltet alle öffentlichen und gewidmeten Straßen und Wege.
- Eine Marktfestsetzung kann erst ab einer Anzahl von 12 Ausstellern erfolgen.
- Die vollständigen Antragsunterlagen sind spätestens 4 Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung beim Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz einzureichen.
- Die geltenden Immissionsvorschriften (betreffend z. B. Lärm und Umweltschutz) sind bei jeder Veranstaltung einzuhalten.
- Zum Antrag ist ein maßstabsgetreuer und aussagekräftiger Plan, aus dem alle Aufbauten ersichtlich sind, beizulegen.
- Planen Sie den Ausschank alkoholischer Getränke, ist neben dem Antrag für die Veranstaltung selbst auch eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis nach § 12 Gaststättengesetz zu beantragen. Beide Formulare finden Sie weiter unten.
- Hinweis: Personen, die Speisen zubereiten oder verkaufen, benötigen meistens eine eine Belehrung über Infektionsschutz durch das Gesundheitsamt.