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Schöffinnen und Schöffen für die Straf- und Jugendgerichtsbarkeit von Amts- und Landgericht Ingolstadt

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtlich tätige Richterinnen und Richter, die bei den Verhandlungen der Straf- und der Jugendgerichtsbarkeit mitwirken.
(Schöffengericht beim Amtsgericht und Große Strafkammer beim Landgericht).


Bis 03.03.2023 konnten Sie sich bewerben, um auf die Vorschlagsliste für die dieses Jahr stattfindende Schöffenwahl aufgenommen zu werden.
Vielen Dank für die zahlreichen Bewerbungen um dieses besondere Ehrenamt!
Das zeigt das große Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger an dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Die Vorschlagsliste für die diesjährige Schöffenwahl für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 wurde am 28.03.2023 im Stadtrat beschlossen.

Die Vorschlagsliste für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen wurde vom Jugendhilfeausschuss am 26.04.2023 beschlossen. 

Die beschlossenen Vorschlagslisten für die Schöffenwahl 2023 liegen beide dem Amtsgericht Ingolstadt vor.

Die gewählten Schöffinnen und Schöffen werden vom Amtsgericht Ingolstadt benachrichtigt.

Falls Sie Interesse am Schöffenamt haben und die Voraussetzungen dafür Ihrerseits gegeben sind, können Sie sich Anfang des Jahres 2028 wieder informieren bzw. bewerben.

Allgemeine Informationen zum Schöffenamt finden Sie hier:

Bundesverband der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter: www.schoeffenwahl.de

Bayerisches Staatsministeriums der Justiz: Das Schöffenamt in Bayern

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