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Fortführung des Schwimmförderprogramms "Mach mit - Tauch auf!"

Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme von Vorschulkindern und Erstklässlern an einem Kurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens „Seepferdchen“


Um die Schwimmfähigkeit der Kinder zu verbessern und den Anteil an Nichtschwimmern bei Schuleintritt zu verringern, wurde das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf“ vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration in das Leben gerufen.

Hierfür wird ein Zuschuss je 50,00 € pro Gutschein für die Kursgebühren gewährt.
Außerdem erhalten die Kursanbieter eine Aufwandspauschale in Höhe von 2,50 € je Gutschein. Der Gesamtbetrag der Zuwendung ist innerhalb des jeweiligen Bewilligungszeitraums auf 80.000 Euro je Zuwendungsempfänger begrenzt.

Wichtige Informationen für das Schul- und Kindergartenjahr 2023/2024:

Die Gutscheine haben alle Vorschulkinder sowie alle Erstklässler zu Beginn des Schul- und Kindergartenjahres 2023/2024 erhalten. Ersatzgutscheine stehen nicht zur Verfügung.

Verlängerung des Bewilligungszeitraums bis zum 31.12.2024

Angesichts in der Praxis nur begrenzt zur Verfügung stehender Wasserflächen und langer Wartelisten bei vielen Schwimmkursanbietern wird der aktuell bis zum 09.09.2024 laufende Bewilligungszeitraum bis zum 31.12.2024 verlängert. Auf diese Weise soll möglichst vielen Kindern noch die Einlösung des Gutscheins ermöglicht werden. Der Gutschein ist demnach für alle Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 12.09.2023 und dem 31.12.2024 stattfindet.

Dadurch verlängert sich die Antragsfrist der Kursanbieter. Die Anträge für die Gutscheinaktion 2023/2024 können von den Kursanbietern bis zum 31.03.2025 (Ausschlussfrist) bei den Bewilligungsstellen eingereicht werden.

Die Verwendungsbestätigungen von den Kursanbietern müssen bis spätestens 20.04.2025 bei der Stadt Ingolstadt eingegangen sein.

Wichtige Informationen für das Schul- und Kindergartenjahr 2024/2025:

Die Gutscheine erhalten alle Vorschulkinder vor Beginn des Vorschuljahres 2024/2025. Diese werden den Kindern bis zum 29.07.2024 aushändigt von den Kindertageseinrichtungen. Vorschulkinder sind regelmäßig die Kinder, die bis zum 30. September 2025 sechs Jahre alt werden oder deren Schulpflicht auf das Schuljahr 2025/2026 verschoben wurde.

Ersatzgutscheine stehen grds. nicht. zur Verfügung. Im Ausnahmefall kann ein weiterer Originalgutschein bei Angabe eines triftigen Grundes im Ermessen der Stadt Ingolstadt ausgegeben werden. Die Stadt Ingolstadt legt dies so aus, dass Gutscheine bei Nichterhalten (z. B. durch Umzug) ausgegeben werden können, jedoch nicht bei Verlust eines Gutscheines.


Allgemeine Informationen:

Vorschulkinder, die keine schulvorbereitende Einrichtung besuchen und im darauffolgenden Schuljahr schulpflichtig werden, können bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einen Antrag stellen, um einen Gutschein zu erhalten.
Die Zuständigkeit richtet sich hierbei nach dem Wohnsitz. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Ingolstadt haben, wenden Sie sich bitte an das Amt für Sport und Freizeit.
Bei dem Antragsformular ist auf das betreffende Vorschuljahr zu achten (2023/2024 oder 2024/2025).

Für Kursanbieter gibt es ein entsprechendes Antragsformular, das zur Abrechnung mit den erforderlichen Anlagen (Gutscheine, Nachweise zur Qualifikation der Kursleitung) bei der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörde eingereicht wird. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist im Regelfall der Sitz des Anbieters bzw. Vereins.

Bei der Stadt Ingolstadt ist hierfür das Amt für Sport und Freizeit zuständig. Ausschließlich für Mitgliedsvereine des Bayerischen Landes-Sportverbands – BLSV – besteht die Möglichkeit, den Antrag beim BLSV über die dortige Plattform BLSVdigital einzureichen. Dazu sind nähere Informationen auf der Seite des BLSV eingestellt.

Alle wichtigen Informationen können sie der Richtlinie über die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme von Vorschulkindern an einem Kurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren
http://www.mach-mit.bayern.de/ entnehmen. In den FAQ können sich Eltern und Kursanbieter über die wichtigsten Fragen und dazugehörigen Antworten informieren.

Die Stadt Ingolstadt begrüßt die Aktion ausdrücklich und möchte Eltern ermutigen, dieses Angebot wahrzunehmen.