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Wichtige Informationen

Die Teilnahme an der reformierten Schuleingangsuntersuchung ist verpflichtend.

Die Anwesenheit eines Elternteils (Sorgeberechtigten) ist erforderlich. Eine Bestätigung für den Arbeitgeber kann ausgestellt werden.

Wenn Ihr Kind oder Sie krank sind, bleiben Sie bitte zu Hause und vereinbaren Sie einen neuen Termin.

Mitzubringende Unterlagen

Bitte kommen Sie pünktlich zum Termin, bringen Sie Ihr Kind und folgende Unterlagen zur Untersuchung mit:

  1. Gelbes Vorsorgeheft mit altersentsprechend durchgeführter U8/ U9
    Sollte bei Ihrem Kind kein Nachweis über die zuletzt altersentsprechende U-Untersuchung (in den meisten Fällen U8 beziehungsweise U9) vorliegen, so lassen Sie diese bitte bei Ihrem Kinder- oder Hausarzt durchführen.
  2. Impfausweis RKI - Empfehlungen der STIKO
  3. Den ausgefüllten Anamnese- und Entwicklungsfragebogen - siehe Formulare (sofern Sie ihn nicht schon online gesendet haben)
  4. Falls vorhanden: zusätzliche medizinische Unterlagen und Hilfsmittel (zum Beispiel: Arztbriefe, Entwicklungsberichte, Schwerbehindertenausweis, Brille, Hörgeräte)
  5. Hals-Nasen-Ohren- bzw. augenärztliche Bescheinigung (sofern bei Ihrem Kind in den letzten 3 Monaten ein Hör- bzw. Sehtest durchgeführt wurde)
  6. Falls vorhanden die Nachweise über durchgeführte Therapien
    (Logopädie, Ergo-, Physiotherapie, Frühförderung)
  7. Leben Sie und Ihr Kind derzeit im Ausland, benötigen wir einen Nachweis über den Besuch des Kindergartens oder der Schule vor Ort.

Wird die reformierte Schuleingangsuntersuchung ganz oder teilweise (Entwicklungsscreening oder die erste Schulärztliche Untersuchung) verweigert, zu der das Gesundheitsamt eingeladen hat, erfolgt nach vorheriger 2-maliger Erinnerung die Meldung nach Art. 12 Abs. 3 Satz 3 GDG an das Jugendamt.

Parkplätze stehen nicht zur Verfügung, der nächste öffentliche Parkplatz ist der „Volksfestplatz“.