Datenschutz; Einreichung einer Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte bei bayerischen Behörden
Beschreibung
Sollten Sie Fragen oder Beschwerden bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, können Sie sich jederzeit mit Ihrem Anliegen an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. den behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde wenden.
Diese bzw. dieser berät Sie und / oder leitet, soweit Sie damit einverstanden sind, Ihre Anfrage oder Beschwerde an die betroffene Organisationseinheit weiter. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt, d. h. Ihre Daten werden nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für München und Oberbayern):
Haben Sie das Gefühl, dass wir mit Ihren Daten nicht ordentlich umgehen oder haben wir eine Datenschutzverletzung (umgangssprachlich "Datenpanne") begangen? Dann teilen Sie uns das bitte umgehend mit. Je umfangreicher und präziser Sie uns dabei informieren, desto leichter können wir Ihrer Meldung nachgehen. Schicken Sie uns dazu bitte eine E-Mail oder rufen uns an. Unsere Kontaktdaten finden Sie im obigen Link.
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Sie können eine Anfrage bei der behördlichen Datenschutzbeauftragten bzw. dem behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde schriftlich, telefonisch oder online stellen. Die Kontaktdaten finden Sie im BayernPortal oder auf der Webseite der jeweiligen Behörde.
Fristen
Kosten
Online Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration):
- Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte
Sie können online eine Beschwerde an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. an den behördlichen Datenschutzbeauftragten einreichen. Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
- Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte
Sie können online eine Beschwerde an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. an den behördlichen Datenschutzbeauftragten einreichen. Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention):
- Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte
Sie können online eine Beschwerde an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. an den behördlichen Datenschutzbeauftragten einreichen. Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus):
- Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte
Sie können online eine Beschwerde an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. an den behördlichen Datenschutzbeauftragten einreichen. Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr):
- Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte
Sie können online eine Beschwerde an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. an den behördlichen Datenschutzbeauftragten einreichen. Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern):
- Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte
Sie können online eine Beschwerde an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. an den behördlichen Datenschutzbeauftragten einreichen. Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege):
- Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte
Sie können online eine Beschwerde an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. an den behördlichen Datenschutzbeauftragten einreichen. Sie müssen sich dazu über die BayernID mit Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte anmelden.
Rechtsgrundlagen
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 05.03.2024