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Radverkehrsmaßnahmen

Das tun wir für unsere Radler

Die Vorrangrouten

2016 wurde das Mobilitätskonzept für den Radverkehr in Ingolstadt dem Stadtrat vorgestellt und am 27.10.2016 beschlossen. Wesentliche Elemente dieses Mobilitätskonzeptes sind die sog. Vorrangrouten, auf denen der Radverkehr gebündelt geführt werden soll. Als erste Vorrangroute wurde die Vorrangroute 07 (Süd-Südwest-Speiche) in den Jahren 2018 und 2019 hergestellt. Als zweite Vorrangroute wurde die Vorrangroute 09 (West-Speiche, Teilbereich 1) im Zeitraum 2019/2020 und als dritte nun die Vorrangroute 10 (Nordwest-Speiche) realisiert.

Mobilitätskonzept Radverkehr

Laufzeit: 01.02.2015 bis 31.08.2016
Förderkennzeichen:  03K00441

Projekthintergrund und Ziel:
Die Stadt Ingolstadt betreibt große Anstrengungen, das Radverkehrsangebot weiter zu verbessern und ist Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V., welche mit eigenem Leitbild und Handlungspunkten eine aktive Förderung des Radverkehrs verfolgt.
Am 20.10.2015 wurde vom Stadtrat der Grundsatzbeschluss zur Förderung des Radverkehrs in Ingolstadt gefasst. Im Vortrag des Referenten wurde darauf hingewiesen, dass noch Beschlüsse zur Radverkehrsförderung einerseits im Verkehrsentwicklungsplan und anderseits in einem noch zu erstellenden Mobilitätskonzept (Ing. Büro Inovaplan) für den Radverkehr in Ingolstadt erfolgen sollen. Zudem fand zwischenzeitlich am 27.04.2016 die sogenannte Hauptbereisung durch Vertreter der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK-Bayern), der Obersten Baubehörde, dem Oberbürgermeister Dr. Lösel, Stadträten, Vertretern aus der Verwaltung sowie des ADFC statt. Ein wichtiges Ergebnis war, dass die Prüfungskommission die Empfehlung an die Oberste Baubehörde aussprach, dass die Stadt Ingolstadt im Oktober zur fahrradfreundlichen Kommune ernannt wird.
Wesentlicher Grund für diese Empfehlung war auch, dass die Stadt Ingolstadt ein Mobilitätskonzept für den Radverkehr erstellt, welches u. a. das Ziel verfolgt, den Radverkehrsanteil im Modal-Split in den nächsten sieben Jahren um drei bis vier Prozent zu erhöhen.
Das Mobilitätskonzept für den Radverkehr wird mit 50 Prozent gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Die bewilligte Zuwendung beträgt 13.387 Euro.

 

Weitere Informationen:

 

Das Mobilitätskonzept gliedert sich in folgende Bestandteile:

 

Vorrangroute 07

Laufzeit: 01.08.2017 bis 31.12.2019
Förderkennzeichen: 03K06797

Ziel und Inhalt des Vorhabens:

Am 27.10.2016 wurde das Mobilitätskonzept für den Radverkehr in Ingolstadt dem Stadtrat vorgestellt und beschlossen. Wesentliche Elemente dieses Mobilitätskonzeptes sind die sog. Vorrangrouten, auf denen der Radverkehr gebündelt geführt werden soll. Durch einen optimierten Winterdienst und durch eine durchgehende Beleuchtung soll den Radfahrern ein erhöhter Komfort angeboten werden. Wesentliche Ziele sind einerseits die Steigerung des Radverkehrsanteils in Verbindung mit einer CO2-Reduzierung und andererseits die Erhöhung die Sicherheit für die Radfahrer. Als erste Vorrangroute soll die Süd-Südwest-Speiche realisiert werden. Der Trassenverlauf erfolgt ab der Konrad-Adenauer-Brücke über die Parkstraße / Luitpoldstraße / Gemmingerstraße und Gustav- Adolf-Straße.


Es wurden folgende wesentliche Maßnahmen umgesetzt:

1. Einmündung Brückenkopf / Parkstraße (Plan 1/7, Plan 2/7)

Für die Radfahrer, welche von der Konrad-Adenauer-Brücke stadtauswärts in die Parkstraße fahren, wird eine Abbiegespur errichtet. Mittels einer Schutzstreifenmarkierung werden die Radfahrer sicher in die Parkstraße abgeleitet. An der Einmündung zum Klenzepark wird für die Radfahrer, welche nach Süden zur Parkstraße wollen, eine Aufstellfläche geschaffen.
Die Parkstraße wird am Einmündungsbereich als Fahrradstraße beschildert, um den Radverkehr zu bündeln. Der gemeinsame Fuß- und Radweg entlang der Donau soll künftig als Fußweg mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ beschildert werden. Dadurch können die Radfahrer dazu animiert werden, dass sie verstärkt die Parkstraße benutzen und somit der Weg an der Donau mehr für die Fußgänger zur Verfügung steht. In dem Teilstück der Parkstraße, welches zur Wendeplatte in Richtung Steinmetzschule führt, wird eine Sperrfläche markiert, damit die Radfahrer vom Luitpoldpark auf die Parkstraße einbiegen können.

2. Kreuzung Luitpoldstraße / Baggerweg / Rankestraße / Gemmingerstraße (Plan 3/7)

An dieser Kreuzung sollen die Radfahrer in der Nord-Süd-Achse künftig Vorrang gegenüber dem Verkehr aus den anderen Richtungen erhalten. Um dies zu verdeutlichen wird der Straßenbelag in der Vorrangrichtung rot eingefärbt.
Durch eine entsprechende Beschilderung und die Errichtung eines Radar-Blinklichtes wird zudem auf die geänderte Vorfahrt hingewiesen. Die rechts-vor-links-Regelung auf der Gemmingerstraße bleibt, mit Ausnahme an der Gerstnerstraße, bestehen.

3. Kreuzung Haunwöhrer Straße / Gemmingerstraße (Plan 4/7)

An dieser Kreuzung soll die Signalisierung durch zusätzliche Signale und mit Anforderungstaster für Radfahrer ergänzt werden. Das heißt, der Verkehr aus den untergeordneten Straßenteilen kann künftig signalisiert über die Haunwöhrer Straße geführt werden. Im weiteren Verlauf nach Süden wird die Gemmingerstraße als Fahrradstraße ausgewiesen.

4. Einmündung Lindberghstraße / Gustav-Adolf-Straße (Plan 5/7)

Ziel ist eine bevorrechtigte Führung des Radverkehrs vom nördlichen gemeinsamen Fuß- und Radweg zur Gustav-Adolf-Straße. Daher wird eine rot eingefärbte Furt als Einschleusung der Radfahrer zur Gustav-Adolf-Straße angelegt. Die Einmündung der Lindberghstraße wird so umgestaltet, dass diese als untergeordnete Straße erkennbar wird. Durch eine entsprechende Beschilderung und die Errichtung eines zeitlich beschränkten Radar-Blinklichtes wird an der Lindberghstraße zudem auf die geänderte Vorfahrt hingewiesen. Die Gustav-Adolf-Straße wird als Fahrradstraße beschildert. Der dargestellte Gehwegausbau stellt nur eine Option dar, falls durch eine erhöhte Steigerung des Radverkehrs eine gemeinsame Benutzung des gemeinsamen Fuß- und Radweges am Sportplatzgelände die Verträglichkeit zwischen Fußgängern und Radfahrern abnimmt. Die Abkröpfung bzw. Trassenverlegung der Gustav-Adolf-Straße ist im Lageplan nachrichtlich dargestellt.

5. Kreuzung Gustav-Adolf-Straße / Am Pulverl und Kreuzung Gustav-Adolf-Straße / Speckweg (Plan 6/7)

Im weiteren Verlauf wird die Gustav-Adolf-Straße ebenso als Fahrradstraße ausgewiesen. Der Mini-Kreisverkehr an der Kreuzung Gustav-Adolf-Straße / Am Pulverl bleibt unverändert, das heißt, die Fahrzeuge im Kreisverkehr haben weiterhin Vorfahrt gegenüber den anbindenden Straßen. An der Kreuzung Gustav-Adolf-Straße / Speckweg bleibt die rechts-vor-links-Regelung bestehen.

6. Straßenzug „Auf der Höhe“ (Plan 7/7)

Der Straßenzug „Auf der Höhe“ wird nicht als Fahrradstraße ausgewiesen, da einerseits hier eine Zone 30 beschildert ist und andererseits die anliegenden Erschließungsstraßen als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen sind und somit die Verkehrsteilnehmer aus diesen Erschließungsstraßen gegenüber dem Verkehr auf der Straße „Auf der Höhe“ wartepflichtig sind. Das heißt, der Vorrang der Radfahrer ist hier bereits gewährleistet.

Die vorgenannten Maßnahmen wurden im Arbeitskreis fahrradfreundliches Ingolstadt in der Sitzung am 20.12.2016 besprochen. Durch eine Befahrung der Gesamtstrecke am 07.03.2017 konnten die Mitglieder vor Ort über die geplanten Maßnahmen diskutieren.

Die Errichtung einer Fahrradstraße als Vorrangroute 07 im Stadtgebiet Ingolstadt wird finanziell vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert. Die bewilligte Zuwendung beträgt 71.184 Euro.

Weitere Informationen:

Projektträger Jülich www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen

Vorrangroute 09 (West-Speiche)

Ziel des Vorhabens

Der Trassenverlauf (siehe Anlagen) verläuft vom Kreuztor über die Friedhofstraße, die Gerolfinger Straße, den Samhofer Weg, die Adam-Smith-Straße, die Krumenauerstraße, die Levelingstraße, die Vorwaltnerstraße und die Steigerwaldstraße bis zum Ende des Baugebietes Friedrichshofen West.

Es wurden im Trassenverlauf folgende wesentliche Maßnahmen umgesetzt:

1. Friedhofstraße

In diesem Straßenzug wurde die Radwegebenutzungspflicht an dem getrennten Rad- und Fußweg an der Nordseite der Friedhofstraße aufgehoben. Die Radfahrer haben somit nun die Möglichkeit, auf der Fahrbahn oder auf dem noch vorhandenem Radwegeteil, welcher mit Piktogrammen markiert ist, zu fahren. Durch die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht wird erreicht, dass zum einen schnellere Radfahrer (z.B. Pedelec-Fahrer) auf der Fahrbahn höhere Reisegeschwindigkeiten erreichen und zum anderen langsamere Radfahrer durch Überholvorgänge nicht gefährdet werden.
Unmittelbar vor der Fußgängersignalanlage an der Friedhofstraße wird der Radfahrer wieder auf den getrennten Fuß- und Radweg geführt. Hierzu wurde eine neue Bordsteinabsenkung errichtet. Um das Befahren des Radweges Richtung Norden dynamischer zu gestalten, wurde die Rechtsabbiegespur von 1,50 m auf 2 m verbreitert.

Im Vorgriff wurde bereits vor dem Kreuztor ein zusätzlicher Aufstellbereich (rot eingefärbt) für Radfahrer angelegt, die an der Geradeausspur stadteinwärts fahren.
Auf der Südseite der Friedhofstraße wurde versuchsweise das Längsparken verkehrsrechtlich unterbunden, damit sich die Radfahrer sicherer auf der Fahrbahn fühlen bzw. keine Konflikte durch plötzlich geöffnete Fahrertüren entstehen.

2. Querung der Einmündungen Mühlweg/Gerolfinger Straße und Samhofer Weg/Gerolfinger Straße

An diesen Einmündungen wurden keine baulichen oder signaltechnischen Ergänzungen vorgesehen. Zur Erhöhung der Sicherheit für die querenden Radfahrer wurde in diesem Bereich bereits im Vorgriff eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeordnet. Zusätzlich wurde ein Verkehrsspiegel auf der Südseite der Gerolfinger Straße angebracht, um das Sichtfeld für die Radfahrer zu erweitern. Zudem wurde an den Einmündungen der Specklestraße und der Heidemannstraße eine Rotmarkierung angebracht.

3. Samhofer Weg

Der Samhofer Weg wurde als Fahrradstraße beschildert. Radfahrer können jetzt nebeneinander fahren und es gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Die rechts vor links Regelung ist an den Einmündungen der Seitenstraßen, mit Ausnahme der Einmündung Haltmayrstraße beibehalten worden. Durch diese Vorfahrtregelung wird vermieden, dass zu viel „Schleichverkehr“ über die Haltmayrstraße in den Samhofer Weg einfließt.

4. Querung Degenhartstraße

Aus Sicherheitsgründen und aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens (5.000 bis 6.000 Kfz/24 h) wurde in der Degenhartstraße an der Kreuzung Degenhartstraße/Samhofer Weg und Adam-Smith-Straße ein Minikreisverkehr gebaut.

5. Adam-Smith-Straße

Die Adam-Smith-Straße (Bustrasse) wurde als Fahrradstraße beschildert. Radfahrer können nun nebeneinander fahren und es gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. An der Kreuzung „Bei der Hollerstaude“ wurde durch eine Roteinfärbung der Vorrang der Radfahrer verdeutlicht. Die Reisegeschwindigkeit der Radfahrer wird durch diese Maßnahmen erhöht.

6. Krumenauerstraße

An der Krumenauerstraße wurde in Richtung Norden, ab der Einmündung Adam-Smith-Straße die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben. Die vorhandenen Radwege wurden mit Radfahrer-Piktogrammen gekennzeichnet, damit verdeutlicht wird, dass die Radfahrer auch weiterhin auf dem bestehenden Weg fahren dürfen. Durch die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht soll erreicht werden, dass schnellere Radfahrer (z.B. Pedelec-Fahrer) auf der Fahrbahn höhere Reisegeschwindigkeiten erreichen. An der Einmündung Levelingstraße können die Radfahrer durch das direkte Linksabbiegen schneller in Richtung Westen abbiegen. Bauliche Maßnahmen waren in diesem Straßenzug nicht vorgesehen.

7. Levelingstraße – westlicher Teilabschnitt

An diesem Straßenzug wurde ebenso die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben. Auch hier soll durch die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht erreicht werden, dass schnellere Radfahrer (z.B. Pedelec-Fahrer) auf der Fahrbahn höhere Reisegeschwindigkeiten erreichen. Die vorhandenen gemeinsamen Fuß- und Radwege werden sowohl auf der Nordseite, wie auch auf der Südseite künftig als Fußwege mit dem Zusatzschild (Radfahrer frei) beschildert. Die Radfahrer haben daher die Wahlmöglichkeit auf dem Fußweg oder auf der Fahrbahn zu fahren. Am getrennten Rad- und Fußweg an der Nordseite wurde ebenso die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben. Der Radwegeteil erhielt Radwegepiktogramme. Somit wird verdeutlicht, dass eine Befahrung mit dem Rad weiterhin möglich ist.

8. Vorwaltnerstraße

Auch in der Vorwaltnerstraße wurde die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben, da die Vorwaltnerstraße in einer Zone 30 liegt und gemäß StVO in einer Zone 30 keine benutzungspflichtigen Radwege ausgewiesen werden dürfen. Die bestehenden Wege erhielten Fahrradpiktogramme, damit wird erkenntlich, dass sie die Radfahrer weiterhin benutzen können. Schnellere Radfahrer können somit durch Benutzung der Fahrbahn höhere Reisegeschwindigkeiten erzielen.

9. Steigerwaldstraße

Eine Teilstrecke der Steigerwaldstraße wurde als Fahrradstraße beschildert. Radfahrer können danach nebeneinander fahren und es gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Durch zusätzliche Fahrrad-Piktogramme auf der Fahrbahn werden die Kfz-Fahrer auf die Radfahrer aufmerksam gemacht. Die Fahrradstraße endet an dem asphaltierten Feldweg, welcher Richtung Westen zur Ochsenmühlstraße führt.

Vorrangroute 10 (Nordwest-Speiche)

Ziele des Projektes

Der Trassenverlauf (siehe Anlagen) erfolgt über die Harderstraße, die Gymnasiumstraße, den Hindenburgpark, die Ettinger Straße, die Kipfenberger Straße, die Faberstraße, die Zehentstraße und den Kreisverkehr a.d. IN 5.

Es wurden im Wesentlichen folgende Maßnahmen umgesetzt:

1. Harderstraße und Gymnasiumstraße

Die Harderstraße befindet sich von „Am Stein“ bis zu den Einmündungen Oberer-/Unterer Graben in einer Zone 30. D.h. die Anlage von Schutzstreifen und Radfahrerstreifen ist gemäß StVO nicht möglich. Die vorhandenen Aufstellspuren für die Radfahrer im Bereich der Einmündung Hofkoflerstraße (siehe Anlage, Plan 1/11) sowie die Radfahrerfurt an der Einmündung Esplanade erhielten eine Roteinfärbung. Damit wird erreicht, dass die Kfz-Fahrer nicht mehr so häufig die Aufstellflächen für die Radfahrer blockieren. Im Zuge der weiteren Ausführungsplanung wurde zur sicheren Führung der Radfahrer eine Fahrradableitung ab der Einmündung der Straße „Auf der Schanz“ errichtet. Damit das Linksabbiegen im Kreuzungsbereich Harderstraße/"Auf der Schanz“/Dreizehnerstraße sicherer wird, wurden die Aufstellbereiche für die abbiegenden Radfahrer mittels Markierung neu geordnet. Die Gymnasiumstraße als Einbahnstraße mit dem vorhandenen Radfahrstreifen für gegenläufige Radfahrer hat sich bewährt und wurde daher beibehalten. Der gemeinsame Geh- und Radweg vom „Oberen Graben“ bis „Auf der Schanz“ bleibt aufgrund des hohen Fußgängeraufkommens - insbesondere Schüler/-innen der Grund- und Mittelschule „Auf der Schanz“ - bestehen, da die Breiten zu gering sind, um zusätzlich einen getrennten Gehweg anzuordnen. Die vorgesehenen Deckensanierungsmaßnahmen sollen mittelfristig, durch den städtischen Straßenunterhalt erfolgen.
An der Einmündung zur Straße Auf der Schanz wird im Bereich des Wasserwirtschaftsamtes auf eine Länge von ca. 15 Meter der vorhandene Radweg von ca. 2,50 auf 3,00 Meter verbreitert, damit ein optimierter bzw. sicherer Begegnungsverkehr zwischen den Radfahrern stattfinden kann. Diese Maßnahme wird im Zuge der Verlegung der Bushaltestelle an dem neuen BOS/FOS-Gebäude erfolgen.

2. "Auf der Schanz", Geh – und Radweg im Hindenburgpark

Die Abmarkierung eines eigenständigen Gehweges war aufgrund der zu geringen Breite des Weges nicht möglich. Da dieser Weg einen ungenügenden Zustand hinsichtlich der Oberflächenbeschaffenheit (Wurzelaufbrüche, Setzungen) aufwies, wurde eine Sanierung des Oberbaues erforderlich. Die vorhandene Umlaufsperre an der Einmündung zur Straße „ Auf der Schanz“ (Baumaßnahme BOS/FOS) wurde der entfernt und wird auch nicht mehr errichtet, da solche Umlaufsperren gerade für Fahrräder mit Anhänger und Lastenräder nicht optimal befahrbar sind. Darüber hinaus ist geplant, dass der vorhandene Fußgängerüberweg (siehe Anlage Plan 1/11) nach dem Neubau des FOS/BOS-Gebäudes und der damit verbundenen Verlegung der Bushaltestelle, in seiner Lage nach Süden verschoben wird. Dadurch soll auch eine Entzerrung der Fußgängerströme von den Radfahrerströmen in diesem Bereich erreicht und Konflikte verringert werden. Die vorgesehenen Deckensanierungsmaßnahmen wurden zwischenzeitlich ausgeführt.

3. Ettinger Straße

Entlang der Ettinger Straße sind verschiedene Verbesserungsmaßnahmen wie z.B. Roteinfärbung der Radfahrerfurt im Bereich Leharstraße (Plan 3/11) sowie Neumarkierung von Radfahrerfurten geplant. Außerdem wurden in Teilabschnitten (Plan 4/11) die Oberflächenbeläge der Radwege saniert. Zusätzlich ist eine Roteinfärbung der Radfahrerfurt und die Anbringung eines Verkehrsspiegels im Bereich der Einmündung Furtwänglerstraße/Ettinger Straße vorgesehen. Die vorgeschriebene Fahrtrichtung für die Radfahrer soll noch mittels Piktogramme besser verdeutlicht werden. Im Zuge des mehrspurigen Ausbaues (Ostumgehung Etting, innerer Bereich, Plan 7/11) an der Ettinger Straße wurden bereits Verbesserungen (z.B. Anlage einer Unterführung, Verbreiterung von Radwegen) an der Radwegeinfrastruktur vorgenommen.

4. Kipfenberger Straße

Bereits im Vorgriff zur Vorrangroute wurden im Bereich der Einmündung des Kammühlwiesenweges (Plan 8/11) zwei Querungshilfen an der Kipfenberger Straße errichtet.
Dadurch haben die Fußgänger und Radfahrer die Möglichkeit die Ettinger Straße sicher zu queren, da die Querungslängen verkürzt werden. In Teilbereichen wurden die Oberflächen der gemeinsamen Geh- und Radwege saniert.

5. Kipfenberger Straße, Faberstraße, Zehentstraße

Im inneren Bereich von Etting konnten aufgrund der geringen Fahrbahnbreiten leider keine Radverkehrsanlagen angelegt werden. Der Radverkehr kann aber auch über die Faberstraße und Zehentstraße geführt werden. Für die Radfahrer besteht jedoch nicht die Verpflichtung diese Route zu benutzen, aber es wird über diese Trassenführung ein Angebot einer sicheren Alternativroute zur Hauptverkehrsstraße (Kipfenberger Straße) ermöglicht. Die Ausweisung einer Fahrradstraße in diesem Bereich könnte erfolgen, wenn diese Route vermehrt von Radfahrern genutzt wird. Im weiteren Verlauf der Kipfenberger Straße wird ab der Einmündung der Straße Adelsmannsberger Weg durchgängig bis zum Kreisverkehr an der IN 5 der gemeinsame Geh- und Radweg für den Zweirichtungsverkehr beschildert. Die möglichen Fahrtrichtungen werden noch mittels Piktogramme verdeutlicht.

6. Kreisverkehr an der IN 5 / IN 21/ St2335

Von den Radfahrern wurde häufig die Querung über die IN 5 an der Ostseite des Kreisverkehrs kritisiert, da die ausfahrenden Kfz aus dem Kreisverkehr zu hohe Geschwindigkeiten fahren und die querenden Radfahrer, insbesondere bei Dunkelheit, gefährden. Daher wurden zur Erhöhung der Sicherheit vom Ortsende Etting bis zur nördlichen Stadtgrenze 14 Solarleuchten mit Bewegungsmeldern errichtet.


Weitere Verbesserungsmaßnahmen

Ingolstadt führt neues Verkehrsschild ein

Die Stadtverwaltung Ingolstadt hat in der Straße Antoniusschwaige das Verkehrszeichen „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“ (StVO VZ 277.1) angebracht. Es dient seit Mitte Dezember 2022 vor allem dem Schutz der Radfahrerinnen und Radfahrer. Aufgrund der geringen Breite der Fahrbahn ist das Überholen von Radfahrern mit dem Auto, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird, auf der Antoniusschwaige eigentlich nicht möglich. Dennoch kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, in denen Autofahrer versuchen Radfahrer zu überholen. Mit dem neuen Verkehrsschild soll dies nun völlig unterbunden werden.

Der Anlass, das neue Verkehrszeichen in der Antoniusschwaige anzubringen, war ein Stadtratsantrag, in dem vorgeschlagen wurde, die Straße als Fahrradstraße auszuweisen. Eine Verkehrszählung des Amts für Verkehrsmanagement ergab jedoch, dass die meisten Radfahrer das Radeln auf dem freigegebenen Gehweg bevorzugen. Mit der Ausweisung als Fahrradstraße wären die Radfahrer/-innen aber verpflichtet auf der Fahrbahn zu fahren. Aus diesem Grund hat sich die Stadtverwaltung gegen die Fahrradstraße und stattdessen für das neue Verkehrszeichen entschieden.

Die Antoniusschwaige hat eine wichtige Funktion für Alltagsradler/-innen von Süd-West nach Nord-West über die Staustufe und umgekehrt. Sie hat ebenso eine Bedeutung für den Freizeit-Radverkehr zum Baggersee.
„Durch das neue Verkehrszeichen soll die Sicherheit für Radfahrer in der Antoniusschwaige erhöht werden“, sagt Ulrich Schäpe, Leiter des Amts für Verkehrsmanagement.

Erst 2020 wurde das neue Überholverbot in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen. Nach Erlangen und Bamberg ist Ingolstadt eine der ersten größeren Städte mit dem neuen Verkehrszeichen. Die Anordnung wurde mit der städtischen Fahrradbeauftragten, Theresa Schneider abgestimmt. Auch der Fahrradbeirat wurde vorab informiert und konnte sich dazu äußern.

Öffnung der Spitalstraße für den Radverkehr

Die Stadt Ingolstadt möchte die Attraktivität für den Radverkehr weiter steigern und so Stück für Stück einen Beitrag zur Verkehrswende leisten. In der Innenstadt bestehen noch zahlreiche Einbahnstraßen, u.a. auch die Spitalstraße, die derzeit für den Radverkehr nur in eine Richtung befahrbar sind.

Mit einem Bündel an Maßnahmen soll die Befahrung der Spitalstraße für den Radverkehr zukünftig auch entgegen der Einbahnstraße ermöglicht werden. Die Beschilderung, Markierung und das Signalprogramm der Signalanlage werden entsprechend angepasst, Radfahrer werden von dem Einfahrverbot aus der Gegenrichtung ausgenommen.

Um den Radverkehr attraktiv und sicher zu führen, wird auf der nördlichen Fahrbahnseite ein Fahrradschutzstreifen mit Fahrradpiktogrammen auf der Fahrbahn markiert. „Mit dieser Maßnahme erhöhen wir die Durchlässigkeit für den Radverkehr in der Innenstadt enorm“, erklärt Ulrich Schäpe, Leiter des Amtes für Verkehrsmanagement und Geoinformation. Zusätzlich werden auf der Nordseite der Spitalstraße – also vor dem Eingang zum Technischen Rathaus – Abstellmöglichkeiten für Lastenfahrräder und normale Fahrräder geschaffen.

Die Stadtverwaltung hat beobachtet, dass der Schutzstreifen, der für die Radfahrenden in die Gegenrichtung der Einbahnstraße vorgesehen ist, leider auch fälschlicherweise von Radfahrenden benutzt wird, die in Richtung der Einbahnstraße fahren. Deshalb werden auf dem Schutzstreifen zusätzlich zu den vorhandenen Radpiktogrammen nun auch Richtungspfeile angebracht. Dies soll verdeutlichen, dass der Schutzstreifen nur für Radfahrende in Gegenrichtung zu benutzen ist. Radfahrende in Richtung der Einbahnstraße haben wie vorher auch auf der Fahrbahn mit dem Kfz-Verkehr zu fahren.

Ingolstadt führt den Grünpfeil für Radelnde ein

Das Amt für Verkehrsmanagement und Geoinformation setzt auf den „Grünpfeil für den Radverkehr“ und hat in den letzten Monaten im gesamten Stadtgebiet alle Knotenpunkte mit Ampelanlagen bewertet, ob sie sich für die Installation eines Grünpfeils eignen.

An 18 Standorten in Ingolstadt sollen Radelnde nun schneller vorankommen – dank des Grünen Pfeils. Anfang Dezember wurden die ersten Schilder montiert.
Das Verkehrszeichen selbst ist relativ neu. Seit seiner Etablierung in der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2020 hatte das Verkehrsmanagement dieses Thema immer im Blick. Nachdem der Gesetzgeber im November 2021 die rechtlichen Rahmenbedingungen definiert hatte, konnte nach möglichen Standorten gesucht werden. Die so erstellte Vorschlagliste wurde daraufhin mit der Ingolstädter Radverkehrsbeauftragten Theresa Schneider und der Polizei detailliert geprüft, da die Kriterien, das neue Verkehrszeichen anzubringen, sehr komplex und umfangreich sind.
„Mit dem neuen Grünpfeil machen wir den Radverkehr in Ingolstadt wieder einen Schritt attraktiver. Wenn sich jedoch im laufenden Betrieb herausstellt, dass die Örtlichkeit ungeeignet ist oder die Verkehrssicherheit gefährdet ist, wird der Grünpfeil wieder demontiert“, sagt Ulrich Schäpe, Leiter des Amts für Verkehrsmanagement und Geoinformation.

Um die Demontage der neuen Verkehrszeichen zu vermeiden, sollte folgender Hinweis beachtet werden: Für Radfahrer gelten dieselben Regeln wie bei den klassischen Grünpfeil-Schildern: Sie dürfen nur dann bei Rot abbiegen, wenn sie zuvor angehalten haben, und wenn sie andere Verkehrsteilnehmer dabei nicht behindern oder gefährden.
Beim Abbiegen sind Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten. Auf Personen, die zu Fuß unterwegs sind, ist besonders zu achten.

Fahrradableitung Harderstraße

Ziel und Inhalt des Vorhabens

Am 27. Oktober 2016 wurde das Mobilitätskonzept für den Radverkehr in Ingolstadt dem Stadtrat vorgestellt und beschlossen. Wesentliche Elemente dieses Mobilitätskonzeptes sind die sogenannten Vorrangrouten, auf denen der Radverkehr gebündelt geführt werden soll. Zusätzlich soll durch einen optimierten Winterdienst und durch eine durchgehende Beleuchtung den Radfahrern ein erhöhter Komfort angeboten werden. Wesentliche Ziele sind zum einem die Steigerung des Radverkehrsanteiles in Verbindung mit einer CO2 -Reduzierung und zum anderen die Erhöhung der Sicherheit für die Radfahrer.

Als dritte Vorrangroute wurde die Vorrangroute 10 (Nordwest-Speiche) realisiert. Der Trassenverlauf erfolgt über die Harderstraße, die Gymnasiumstraße, den Hindenburgpark, die Ettinger Straße, Kipfenberger Straße, Faberstraße, Zehentstraße, Kreisverkehr an der IN 5. Ein wichtiger Bestandteil dieser Vorrangoute ist die Fahrradableitung an der Westseite der Kreuzung Harderstraße/"Auf der Schanz" und Dreizehnerstraße.

Bestehende Situation

Die Harderstraße ist eine innerörtliche Haupterschließungsstraße und hat eine wesentliche Zubringerfunktion für den Verkehr aus dem nördlichen Stadtgebiet zum Stadtzentrum. Über die Harderstraße werden viele öffentliche Gebäude wie z.B. Finanzamt, Polizeidirektion oder Schulen erschlossen. An der Harderstraße sind im Bereich zwischen Nördlicher Ringstraße und der Kreuzung "Auf der Schanz"/Dreizehnerstraße/Harderstraße beidseits Radwege angelegt. Die Harderstraße ist Teil der Vorrangroute 10, welche im Mobilitätskonzept für den Radverkehr in Ingolstadt beinhaltet ist. Während einer Radverkehrserhebung am 27.10.2015 wurden in 13 Stunden stadtauswärts 445 und stadteinwärts 460 Radfahrer im nördlichen Bereich der Harderstraße gezählt.
Im Kreuzungsbereich Hofkoflerstraße/Harderstraße konnten kritische Situationen an der vorhandenen Ableitung entstehen, wenn Radfahrer die bestehende Fahrradableitung an der Einmündung Hofkoflerstraße benutzten, um auf die Harderstraße zu gelangen. Die Radfahrer fuhren oft unvermittelt im “Schatten” der längsparkenden Fahrzeuge in die Harderstraße ein und wurden erst spät von den stadteinwärtsfahrenden Fahrzeugfahrern wahrgenommen.

Darstellung der Baumaßnahme

Im Zuge der Umsetzung der Fahrrad-Vorrangroute 10 soll an der Kreuzung "Auf der Schanz"/Harderstraße/Dreizehnerstraße eine Fahrradableitung (siehe Markierungs- und Beschilderungsplan) für die aus Richtung Norden kommenden Radfahrer, geschaffen werden. Dies bedingt, dass die gegenwärtige von Norden kommende rechte Fahrspur in eine reine Rechtsabbiegespur ummarkiert wurde. Der Vorwegweiser, welcher die Fahrspurenaufteilung ankündigt, wurde entsprechend geändert. Mittels einer 2,5 Meter breiten, rot eingefärbten Spur, werden die Radfahrer sicher in den übrigen Fahrverkehr an der Harderstraße eingeleitet. Die Fahrradspur wurde zudem in einem Abstand von 0,75 Meter von den Längsparkständen geführt. Plötzlich aufschlagende Fahrzeugtüren werden somit in der Regel nicht zur Gefahr für die Radfahrer.
Durch die neue direkte Führung der Radfahrer auf der Fahrbahn werden die Radfahrer nicht mehr verdeckt hinter den Längsparkständen entlang dem AOK- Gebäude geführt. Die nicht mehr benötigten Radwegeflächen an der vorhandenen Ableitung werden zurückgebaut und begrünt. Die vorgezogenen Aufstellbereiche an der Einmündung Hofkoflerstraße/Harderstraße wurden zur besseren Erkennbarkeit rot eingefärbt.

An der Kreuzung "Auf der Schanz"/Harderstraße/Dreizehnerstraße wurden die Aufstellbereiche und Furten für die Radfahrer mittels Markierungen neu geordnet und optimiert, um das indirekte Linksabbiegen zu erleichtern. An vier Standorten wird durch Hinweistafeln das indirekte Linksabbiegen für die Radfahrer erläutert. Ferner wurden die bestehenden Dielen zwischen den Geh- und Radwegen entfernt, damit insbesondere für die Fußgänger die Wartebereiche an den Signalanlagen vergrößert werden. Die Sturzgefahr wird durch die Dielenbeseitgung und die niveaugleiche Oberfläche künftig verringert. Im Bereich des AOK-Gebäudes wurde die Aufstellfläche für Fußgänger analog dem Pflasterbelag am AOK-Gebäude mit Betonpflaster 20/20/8 gepflastert.

Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Die Errichtung der Fahrradableitung mit Kreuzungsumbau an der Harderstraße wird finanziell vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages finanziell gefördert. Die bewilligte Zuwendung (Förderkennzeichen: 67K17977) beträgt ca.16.000 Euro.

Weitere Informationen:

Errichtung einer Fahrradableitung an der Harderstraße

Errichtung einer Fahrradableitung an der Harderstraße

Errichtung einer Fahrradableitung an der Harderstraße

Errichtung einer Fahrradableitung an der Harderstraße

Errichtung einer Fahrradableitung an der Harderstraße

Errichtung einer Fahrradableitung an der Harderstraße

Pilotprojekt in der Parkstraße

In den letzten Jahren wurde ein Teilabschnitt der Vorrangroute 07 durch das Tiefbauamt fertiggestellt. Hierbei wurde am Brückenkopf eine Ableitung für den Radverkehr auf die Parkstraße (Fahrradstraße) baulich umgesetzt. Im Zuge dieser Maßnahme wurde zur Verbesserung des Fahrkomforts auf einem Teil der Oberfläche der Parkstraße ein Dünnschichtkaltbelag (DSK) aufgetragen.

Um dem Radverkehr nun noch mehr Sicherheit und Raum zu geben, ist in Abstimmung mit dem Amt für Verkehrsmanagement und Geoinformation geplant, im Rahmen eines Pilotprojektes bis Ende März 2022 die Kfz-Stellplätze am nördlichen Fahrbahnrand in der Parkstraße entfallen zu lassen. Von der Maßnahme sind – je nachdem wie dicht geparkt wird – 23 bis 25 Stellplätze betroffen.

Um einen Hol- und Bringverkehr zu ermöglichen, wird ein Verkehrsschild „Eingeschränktes Halteverbot“ aufgestellt. Auch die Fahrbahnoberfläche im Bereich der wegfallenden Stellplätze soll mittels eines DSK-Belags für den Fahrradverkehr verbessert werden.

Der Bezirksausschuss I – Mitte hat dem Pilotprojekt zugestimmt.

Fahrradabstellanlage am Kulturzentrum Halle neun

Am Kulturzentrum an der Halle neun, in der Elisabethstraße in Ingolstadt wurden für den Radverkehr eine überdachte Fahrradabstellanlage mit 30 Einstellungen errichtet. Zur Sicherheit der Nutzer und der Anlage wird diese in den Nachtstunden mittels LED-Leuchten ausgeleuchtet.

Die Gesamtmaßnahme kostet ca. 120.000 Euro. Zur Finanzierung der Maßnahme, wurden 25.000 Euro aus dem Bürgerhaushalt durch den Bezirksausschuss XII Münchener Straße bereitgestellt. Durch das BMU wurde eine Zuwendung in Höhe von 38.945 Euro als Festbetragsförderung bewilligt. Der Rest von ca. 56.000 Euro wird durch die Stadt Ingolstadt finanziert.

Radwegebeschilderungskonzept

Zur Förderung des Radverkehrs und zur besseren Orientierung für den Radverkehr im Ingolstädter Stadtgebiet, wurde eine wegweisende Radwegebeschilderung montiert.

Unterstützt und gewünscht wurde dieses Vorhaben von den Bürgern der Stadt Ingolstadt und den politischen Gremien.
Hierzu zählen:

  • das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, das Zuwendungen aus den Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative bereitstellt
  • das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr mit dem  „Radverkehrsprogramm Bayern 2025“
  • der Oberbürgermeister der Stadt Ingolstadt, Dr. Christian Lösel, mit dem “10-Punkte-Plan für ein fahrradfreundliches Ingolstadt“ vom 23.03.2015
  • das Stadtratsgremium der Stadt Ingolstadt mit dem aktuellen Mobilitätskonzept (Beschluss vom 27.10.2016)
  • die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e. V. (AGFK Bayern e. V.) mit dem Anforderungskatalog

Mit der wegweisenden Beschilderung werden folgende Ziele verfolgt:

  • Errichtung eines Wegweisungssystems als Orientierungshilfe für den Radverkehr im Ingolstädter Stadtgebiet
  • Einheitlicher landesweiter Standard in der Darstellung, wie auch bei der verwendeten Symbolik (Wiedererkennung)
  • Informationen über die Qualität der Route (Allwettertauglichkeit: geschotterte bzw. asphaltierte Wege oder über Steigungen / Gefälle im Streckenabschnitt)
  • Aufzeigen von Routenverlauf und möglichen Alternativverbindungen
  • Zuverlässige Anzeige der Entfernungen der einzelnen Ziele
  • den Radverkehr stärker in den Fokus der anderen Verkehrsteilnehmer zu rücken
  • beitragen zur Steigerung des Modal Split in den kommenden sieben Jahren von derzeit circa 21 Prozent um bis zu vier Prozent-Punkte und zur Reduzierung des „Motorisierten Individualverkehrs (MIV)“

Kosten:

Zur Realisierung der Maßnahme wurden etwa 171.000 Euro durch die Stadt Ingolstadt bereitgestellt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beteiligt sich über die „Nationale Klimaschutzinitiative“ mit Kosten in Höhe von circa 72.000 Euro.

Nationale Klimaschutzinitiative:

"Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemission leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.“

Ansprechpartner:

Stadt Ingolstadt, Tiefbauamt, Spitalstraße 3, 85049 Ingolstadt
Fahrradbeauftragte: Theresa Schneider, Telefon 0841 305-2308
Projektleiter: Günther Eckert, Telefon 0841 305-2356
Sachbearbeiter: Volkmar Wagner, Telefon 0841 305-2350

Ablauf:

Die flächendeckende Radwegebeschilderung wurde in einem Zeitraum von circa vier Jahren auf dem Stadtgebiet der Stadt Ingolstadt realisiert. Die Umsetzung erfolgte wie nachstehend beschrieben:

  • 2015 bis 2016 Konzeptentwicklung für eine wegweisenden Radwegebeschilderung für Ingolstadt und Beginn der Vorplanung der gesamten Maßnahme
  • 27.10.2016 Stadtratsbeschluss für die Errichtung einer wegweisenden Radwegebeschilderung in Ingolstadt

Projektstatus:

Realisierungsabschnitt 1, Stadtgebiet Nordwest

  • 01.2017 bis 03.2018 Durchführung der Detailplanung
  • 04./07.2018 Ausschreibung und Vergabe
  • 08.2018 bis 06.2019 Produktion der Wegweiser und bauliche Umsetzung
  • 07.2019 Abnahme der Montagearbeiten

Realisierungsabschnitt 2, Stadtgebiet Südost

10.2018 bis 07.2019 Durchführung der Detailplanung
06./07.2019 Ausschreibung und Vergabe
08.2019 bis 12.2019 Produktion der Wegweiser und bauliche Umsetzung
12.2019 Abnahme der Montagearbeiten

Realisierungsabschnitt 3

Bedingt durch Baustellen konnten im Realisierungsabschnitt 1und 2 einige Wegweiser nicht montiert werden. Dadurch wird in 2020 mit den ersten Nacharbeiten begonnen werden.

Weiterentwicklung:

Mit der Umsetzung der Realisierungsabschnitte eins bis drei wird das Konzept für die wegweisende Radwegebschilderung in Ingolstadt nicht abgeschlossen sein. Eine kontinuierliche Angepassung und Weiterentwickelung der Beschilderung wird in den nächsten Jahren angestrebt.