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Behördenwegweiser

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Sterilisation; Informationen zur Kostenübernahme

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine medizinisch erforderliche Sterilisation.

Beschreibung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Sterilisation, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.

Bei Frauen: Wenn eine Schwangerschaft ihre Gesundheit gefährden würde.

Bei gesunden Männern: Wenn durch eine Schwangerschaft eine schwerwiegende Schädigung bei der Frau zu erwarten ist und gleichzeitig der Eingriff der Sterilisation für die Frau lebensbedrohlich wäre.

In anderen Fällen tragen Sie die Kosten selbst.

Voraussetzungen

Die behandelnden Ärzte entscheiden, in welchen Fällen eine medizinische Indikation für eine Sterilisation vorliegt.

Erforderliche Unterlagen

Elektronische Gesundheitskarte

Kosten

keine

Fristen

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.

Redaktionell verantwortlich

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (siehe BayernPortal)
Stand: 27.09.2024