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Internationaler Schüleraustausch; Informationen zu Förderungen

Der Schüleraustausch soll die internationale Zusammenarbeit und Kommunikation im schulischen Bereich stärken sowie die fremdsprachliche, interkulturelle und soziale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler fördern.

Beschreibung

Der internationale Schulaustausch kann im Rahmen einer Schulpartnerschaft finanziell unterstützt werden:

  • Reisekostenerstattung für staatliche Lehrkräfte
  • ggf. Förderung durch den Bayerischen Jugendring (abhängig von Zielland und Art der Maßnahme)
  • ggf. Förderung durch die Stiftung Jugendaustausch Bayern
  • ggf. Förderung durch das EU-Bildungsprogramm Erasmus+
  • ggf. Förderung durch die Jugendwerke
  • Landkreise und Gemeinden können einen Zuschuss für Besuche von Schülerinnen und Schülern im Rahmen von Schulpartnerschaften gewähren. Informationen zu den Förderungsrichtlinien sowie das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Förderung durch die Stadt Ingolstadt

Zu den wichtigsten Aufgaben einer Partnerschaft gehört es, der Jugend der befreundeten Städte unmittelbare Begegnungen zu ermöglichen. Nur gegenseitiges Kennenlernen schafft die Voraussetzung für gegenseitiges Verstehen. Gegenseitiges Verstehen aber ist die Grundlage für eine bleibende Freundschaft.

Die Stadt Ingolstadt bezuschusst Jugendbegegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaften gemäß den Richtlinien für die Förderung von internationalen Jugendbegegnungen vom 01.01.2021.

Die Begegnungen beruhen auf einem Konzept, das die Partner miteinander vorbereiten und das Aussagen zu Zielgruppen, Lernzielen, Arbeitsmethoden und Themen des Austausches trifft. Die Unterbringung in Familien ist dabei sehr erwünscht.

Veranstaltungen mit anderen Städten als den Partnerstädten können im Einzelfall bezuschusst werden. (vgl. Richtlinien Nr. 5.2).

Zum Antrag auf Gewährung einer Förderung für Jugendbegegnungen mit den Partnerstädten / außerhalb der Partnerstädte

bitte hier klicken



Online Verfahren

Rechtsgrundlagen der Stadt Ingolstadt

Richtlinien für die Förderung von Internationalen Jugendbegegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaften:

Rechtsgrundlagen

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