Gemeinsame Sorge; Erklärung
Beurkundungen des Amtes für Jugend und Familie
Beurkundungen
Eltern können folgende Beurkundungen im Amt für Jugend und Familie (Dienstgebäude: Soziales Rathaus, Adolf-Kolping-Straße 10, 85049 Ingolstadt, 1. Stock) vornehmen lassen:
- Anerkennung der Vaterschaft mit Zustimmung der Mutter
- Erklärungen über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge (Sorgeerklärung)
- Unterhaltsverpflichtungen und Abänderungen von bestehenden Unterhaltsverpflichtungen gegenüber minderjährigen Kindern und Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
- Unterhaltsverpflichtungen nach § 1615 I BGB gegenüber dem betreuendem Elternteil (Betreuungsunterhalt der Mutter bzw. des Vaters)
Insbesondere die Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft mit Zustimmungserklärung der Mutter sowie die Sorgeerklärung können bereits vor Geburt des Kindes abgegeben werden.
Sollte eine/r der Erklärenden der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sein, bitten wir Sie zur Beurkundung mit einem Dolmetscher/Sprachmittler zu erscheinen. Hierbei muss es sich nicht um einen vereidigten Dolmetscher handeln.
Zur Beurkundung bitten wir Sie folgende Unterlagen mitzubringen:
- gültige Lichtbildausweise aller Erklärenden (Personalausweis, Reisepass etc.) ggf. auch der/des Dolmetschers/Sprachmittlers
- Geburtsurkunde des Kindes, alternativ Geburtsanzeige des Klinikums bzw. Mutterpass
- bei Unterhaltsbeurkundungen: ggf. Schreiben über die Unterhaltshöhe, die festgesetzt werden soll, Anschrift des anderen Elternteils bzw. dessen bevollmächtigten Rechtsanwalts
Beurkundungen können nur nach vorheriger Terminabsprache durchgeführt werden.
Kontakt
Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik haben oder einen Termin zur Beurkundung vereinbaren wollen, so stehen Ihnen im Amt für Jugend und Familie folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
- Buchstabenbereich A:
Telefon: 0841 305-45420 - Buchstabenbereich B - D:
Telefon: 0841 305-45443 - Buchstabenbereich E - F:
Telefon: 0841 305-45440 - Buchstabenbereich G - K:
Telefon: 0841 305-45442 - Buchstabenbereich L - P:
Telefon: 0841 305-45445 - Buchstabenbereich Q - U:
Telefon: 0841 305-45446 - Buchstabenbereich V - Z:
Telefon: 0841 305-4541
Öffnungszeiten
Vorsprachen nach individueller Terminvereinbarung (per E-Mail oder Telefon).
Tag | Uhrzeit |
Mo., Di. | 08:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr |
Mi. | nach Vereinbarung |
Do. |
08:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 17:30 Uhr |
Fr. | 08:00 - 12:30 Uhr |
Trotz der genannten Sprechzeiten ist eine Beurkundung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.