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06.06.2024

Informationen zur Europawahl am 9. Juni

Antrag für Briefwahl noch bis 7. Juni möglich

Versendung der Wahlbenachrichtigungsbriefe

Um wählen zu können, ist eine Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Ingolstadt erforderlich. Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Ingolstadt aufgenommen wurden, erhalten eine Wahlbenachrichtigung in Form eines Briefes. Dieser enthält alle wichtigen Informationen zum Wahlrecht, zur Möglichkeit der Briefwahl und zum zuständigen Wahllokal für die Urnenwahl am Wahlsonntag. Die Benachrichtigung muss bis spätestens 19.05.2024 jeder wahlberechtigten Person zugegangen sein. Wer bis zu diesem Zeitpunkt die Wahlbenachrichtigung nicht erhält, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich beim Wahlamt erkundigen, ob sie/er im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Briefwahlunterlagen

Die Briefwahlunterlagen können wie folgt beantragt werden

a) schriftlich
formlos oder mit dem der Wahlbenachrichtigung beigefügten Antragsformular oder

b) online
über das Bürgerservice-Portal unter www.ingolstadt.de/briefwahl

Hinweise zur schriftlichen Beantragung:
Bei der schriftlichen Antragstellung sind immer anzugeben: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Wohnanschrift und ggf. eine abweichende Versandanschrift.

Der Antrag kann in einem ausreichend frankierten Umschlag dem Wahlamt (Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt) zugesandt werden. Er kann aber auch in den Briefkasten am Neuen Rathaus eingeworfen werden.

Es ist auch eine persönliche Vorsprache im Briefwahlamt (mit ausgefülltem Antrag) möglich. Das Wahlamt befindet sich im Neuen Rathaus, Rathausplatz 4 (Sitzungstrakt im 2. Stock). Wer die Briefwahlunterlagen direkt mitnehmen will, muss neben dem ausgefüllten Antrag auch einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.

Öffnungszeiten des Wahlamts:
Mo bis Fr: 08.00 bis 12.30 Uhr und
Mo und Di: 13.30 bis 16.00 Uhr
Do: 13.30 bis 17.30 Uhr

Unter anderem zur Vermeidung von Wartezeiten ergeht die dringende Empfehlung, die Unterlagen online oder auf dem Postweg zu beantragen. Letzter Beantragungstermin ist Freitag, 7. Juni, um 18 Uhr. Danach können Wahlscheine nur noch in absoluten Ausnahmefällen (bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung am Wahlwochenende) ausgestellt werden. Aber auch hier die Bitte: Erleichtern Sie dem Wahlamt die Arbeit, indem Sie die Unterlagen möglichst frühzeitig beantragen.

Wegen der Postlaufzeiten macht es auch keinen Sinn, am Donnerstag oder Freitag vor der Wahl noch schriftliche Anträge in den Rathausbriefkasten einzuwerfen. Wer sich spät für die Briefwahl entscheidet, muss die Unterlagen unbedingt persönlich im Wahlamt abholen, wenn er die Unterlagen noch rechtzeitig erhalten will.


4. Rücksendung des roten Wahlbriefs an die Stadt Ingolstadt

Nach erfolgter Briefwahl kann der rote Wahlbrief kostenfrei dem Wahlamt rückübersandt werden. Er kann aber auch im Rathausbriefkasten eingeworfen werden.

Wichtiger Hinweis: Rote Wahlbriefe können am Tag der Wahl (09.06.2024) nicht in den Urnenwahllokalen abgegeben werden. Wer entgegen der Bitte des Wahlamts erst auf den letzten Drücker seinen Wahlbrief abgeben will, kann dies nur im Neuen Rathaus (Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt) tun!

Alle Wahlberechtigten, die von der Briefwahl Gebrauch gemacht haben, müssen dafür Sorge tragen, dass der rote Brief das Wahlamt der Stadt Ingolstadt rechtzeitig vor Auszählung der Stimmen (09.06.2024,18 Uhr) erreicht. Dies gilt insbesondere bei Rücksendung auf dem Postweg.

Da die Wahlbriefe den zuständigen Wahlvorständen zugeordnet werden müssen, wäre das Wahlamt für eine frühzeitige Rücksendung sehr dankbar.


5. Beantragte Briefwahlunterlagen sind nicht zugegangen

In seltenen Fällen gehen rechtzeitig beantragte Briefwahlunterlagen auf dem Postweg verloren. Wer hiervon betroffen ist, kann sich letztmals am Samstag, 8. Juni, von 8 bis 12 Uhr in der Wahlzentrale im Neuen Rathaus melden, um schriftlich zu versichern, dass die Unterlagen nicht zugegangen sind. Dann wird der alte Wahlschein für ungültig erklärt und ein neuer ausgestellt. Eine Neubeantragung von Briefwahlunterlagen ist am Samstag aber nicht mehr möglich.


6. Telefonische Erreichbarkeit des Wahlamts

Für Rückfragen ist das Wahlamt unter der Telefonnummer 0841 305-1266 erreichbar.


7. Hinweis für Wähler mit Mobilitätsbeeinträchtigungen

Aus dem Wahlbenachrichtigungsbrief ergibt sich, ob das jeweilige Wahllokal barrierefrei ist. Wählern mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, deren Wahllokal nicht barrierefrei ist, empfiehlt das Wahlamt die Anforderung von Briefwahlunterlagen.