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Beurkundung von Sterbefällen

Bitte beachten Sie folgende Information zur Ausstellung von Sterbeurkunden:

Die Ausstellung von Sterbeurkunden kann derzeit - nach Eingang sämtlicher Unterlagen - bis zu 8 Wochen dauern. Von Anfragen zur Bearbeitungsdauer bitten wir dringend Abstand zu nehmen. Entsprechende Anfragen per Mail können mit Rücksicht auf eine möglichst rasche Bearbeitung der Sterbefallanzeigen nicht beantwortet werden.

Zur Beurkundung von Sterbefällen in Ingolstadt werden benötigt:

Immer:  

Todesbescheinigung (vom Arzt ausgestellt)

Bei Ledigen:      

Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder Geburtsurkunde

Bei Verheirateten:  

Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Heiratsurkunde. Wurde die Ehe zwischen 1958 und 2008 geschlossen ist auch eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch geeignet.

Bei Verwitweten: 

Zusätzlich zu den Unterlagen bei Verheirateten die Sterbeurkunde des Ehegatten.

Bei Geschiedenen: 

Zusätzlich zu den Unterlagen bei Verheirateten das Scheidungsurteil mit Vermerk über die Rechtskraft.

Falls der letzte gemeldete Wohnsitz nicht in Ingolstadt war: Aufenthaltsbescheinigung der dortigen Meldebehörde.

Bitte immer beachten: 

Die Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden. Für nicht in deutscher Sprache ausgestellte Urkunden ist eine Übersetzung eines in Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzers vorzulegen.
Bei Besonderheiten müssen weitere Unterlagen nachgefordert werden, wie z. B. Namenserklärung, Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis, Registrierschein.
Soweit das Standesamt Ingolstadt für die Ausstellung der oben genannten Personenstandsurkunden selbst zuständig ist, müssen diese nicht vorgelegt werden.

Wie geht es weiter? Was ist sonst noch zu tun?

Weitere ausführliche Informationen zum Thema „Hilfe im Trauerfall“ finden Sie >>hier