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Schöffenwahl 2023

Im Jahr 2023 werden die Schöffenämter neu besetzt. Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtlich tätige Richterinnen und Richter, die bei den Verhandlungen der Straf- und der Jugendgerichtsbarkeit mitwirken. (Schöffengericht beim Amtsgericht und Große Strafkammer beim Landgericht)
Die Amtszeit der im Jahr 2023 neu zu wählenden Schöffinnen und Schöffen dauert vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028.

Bitte beachten Sie, dass die Stadt Ingolstadt nur Personen vorschlagen kann, die in Ingolstadt wohnen. Als Einwohner einer anderen Gemeinde können Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung (Schöffen) oder das Kreis-Jugendamt (Jugendschöffen) wenden.

Bewerbung zum Schöffen/Jugendschöffen

- die Bewerbungsfrist endete am 03.03.2023 -

Vielen Dank für die zahlreichen Bewerbungen um dieses besondere Ehrenamt!
Das zeigt das große Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger an dieser verantwortungsvollen Aufgabe.

Über die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen aus Ingolstadt wurde am 28.03.2023 im Stadtrat entschieden.

Die Vorschlagsliste für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen wurde vom Jugendhilfeausschuss am 26.04.2023 beschlossen.

Der nächste Schritt ist nun die öffentliche Auslegung dieser Vorschlagslisten.
Gegen die Vorschlaglisten kann während der Auslegungszeit und bis spätestens Freitag, 12. Mai 2023 schriftlich oder zur Niederschrift beim Rechtsamt der Stadt Ingolstadt, Ludwigstr. 9 mit der Begründung Einspruch eingelegt werden, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollen.

Die Vorschlagsliste für die Strafgerichtsbarkeit kann in der Zeit von
Freitag, 28. April 2023 bis einschließlich Freitag, 05. Mai 2023 im Rechtsamt der Stadt Ingolstadt, Ludwigstr. 9 eingesehen werden (§ 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz - GVG).
Bitte bedenken Sie, dass am Montag, den 01. Mai 2023 (Tag der Arbeit, gesetzlicher Feiertag) keine Einsichtnahme möglich ist.



Einsichtszeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag                  

08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag

08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
13.30 Uhr bis 17.30 Uhr

Gegen die Vorschlaglisten kann während der Auslegungszeit und bis spätestens Freitag, 12. Mai 2023 schriftlich oder zur Niederschrift beim Rechtsamt der Stadt Ingolstadt, Ludwigstr. 9 mit der Begründung Einspruch eingelegt werden, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollen.

Die Vorschlagslisten für die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen können während des oben genannten Zeitraums im Amt für Jugend und Familie der Stadt Ingolstadt, Adolf-Kolping-Straße 10, (Soziales Rathaus) 3.Stock, Zimmer 324, eingesehen werden. Ein Einspruch gegen die Jugendschöffenliste ist dort möglich.

Einsichtszeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag  08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und
13.30 Uhr bis 17.30 Uhr