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Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Berufsgruppen

Für bestimmte Berufsgruppen sind Ausnahmegenehmigungen für Parkerleichterungen im ruhenden Verkehr möglich.

  • Im Ausweis dürfen zwei  Fahrzeuge eingetragen werden – die gleichzeitige Nutzung des Ausweises für diese beiden Fahrzeugen ist jedoch nicht möglich
  • Die Parkausnahme darf nur in den aufgeführten Bereichen verwendet werden
  • Der Ausweis ist gut lesbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen
  • Missbräuchliche Verwendung kann den sofortigen Widerruf zur Folge haben
  • Geltungsdauer 1 Jahr (Handwerker: wahlweise 1 Jahr oder 2 Jahre)

Voraussetzungen für die einzelnen Berufsgruppen für die Ausnahmegenehmigung und Kosten:

  • Handwerker
    • Handwerkstätigkeit oder handwerksähnliches Gewerbe muss vorliegen
      • Nachweise: Gewerbeanmeldung, Eintragung Handwerksrolle (= Handwerkskarte)
    • Es muss sich um ein Werkstattfahrzeug handeln
      • Nachweis: Vorlage Fahrzeugschein
    • Jahresgebühr 150 Euro (bei 2 Jahren Gültigkeit 260 Euro)

  • Handelsvertreter
    • Handelsvertretertätigkeit oder ähnliches Gewerbe muss vorliegen
    • kurze Tätigkeitsbeschreibung
    • Nachweise: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
    • Jahresgebühr 150 Euro

  • Soziale Dienste
    • Tätigkeit im sozialen Dienst oder vergleichbare Tätigkeit muss vorliegen
    • kurze Tätigkeitsbeschreibung
    • Nachweise: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, Versorgungsvertrag
    • Jahresgebühr 60 Euro

Den unterschriebenen Antrag senden Sie bitte an das Amt für Verkehrsmanagement und Geoinformation.