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Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE

Bitte beachten:

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Die Grundfahrlehrerlaubnis der Klasse BE wird in zwei Schritten erteilt:

  • Die Erteilung einer zunächst auf zwei Jahre befristeten Fahrlehrerlaubnis erfolgt nach einer fünfmonatigen Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte und dem erfolgreichen Ablegen der fahrpraktischen Prüfung und Fachkundeprüfung.
  • Die Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis erfolgt nach einer mindestens viermonatigen Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule und dem erfolgreichen Ablegen der Lehrproben.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Ingolstadt (maßgeblich für befristeten Fahrlehrerschein)
  • Mindestalter:
    • 21 Jahre für die Erteilung der befristeten Fahrlehrerlaubnis
    • 22 Jahre zum Zeitpunkt der Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis
  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine gleichwertige Vorbildung, zum Beispiel (Fach-)Hochschulreife
  • Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen A, BE und CE; eine Fahrerlaubnis auf Probe reicht nicht aus
  • Ausreichende Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der Klasse B; hierfür ist zu fordern, dass innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre lang Kraftfahrzeuge der Klasse B im Inland geführt wurden (circa 10.000 km pro Jahr), wobei die Fahrpraxis erst bei Zulassung zu den Lehrproben abgeschlossen sein muss

Erforderliche Unterlagen für die Erteilung der befristeten Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE

  • Formloser schriftlicher Antrag auf Erteilung der befristeten Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • Lebenslauf
  • Unterlagen über die Fahrpraxis:
    Schriftliche Erklärung über Art und Umfang der Fahrpraxis, Ablichtung des Fahrzeugscheins als Nachweis der Haltereigenschaft (falls der Bewerber nicht zugleich der Halter des Fahrzeugs ist: Schriftliche Bestätigung der Angaben durch den Fahrzeughalter)
  • Ablichtungen der Abschlusszeugnisse zum Nachweis der Vorbildung
  • Anmeldebescheinigung der Fahrlehrerausbildungsstätte (kann auch nachgereicht werden)
  • Führungszeugnis für Behörden (Beantragung im Bürgeramt; das Führungszeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein)

Hinweis

Nach Eingang aller Unterlagen werden Sie von der Führerscheinstelle gegebenenfalls zur Vorlage eines (amts-)ärztlichen Zeugnisses beziehungsweise Gutachtens zum Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung aufgefordert. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, lässt die Erlaubnisbehörde den Bewerber zur fahrpraktischen Prüfung und zur Fachkundeprüfung zu 

Für die Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE ist nach Bestehen der fahrpraktischen Prüfung und der Fachkundeprüfung ein gesonderter schriftlicher Antrag zu stellen. Sobald Sie ein Beschäftigungsverhältnis bei einer Fahrschule aufnehmen, wechselt die Zuständigkeit auf die Führerscheinstelle im Bereich Ihrer Fahrschule.

Kosten

  • 45,20 Euro für die Erteilung der befristeten Fahrlehrerlaubnis
  • 45,20 Euro für die Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis

Kontakt

Tel.: 0841 305-1762 /-1771
Fax: 0841 305-1776
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