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Rechtsberatung für die Stadt Ingolstadt

Allgemeine Informationen

Die juristischen Dienstleistungen des Rechtsamts werden ausschließlich für Ämter und Dienststellen der Stadt Ingolstadt, sowie für Zweckverbände, Stiftungen und Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist, erbracht.

Das Rechtsdienstleistungsgesetz lässt keine Rechtsberatung für Privatpersonen oder Unternehmen durch das Rechtsamt zu.

Die Beratung vor der Einleitung rechtlicher Schritte ist Aufgabe der niedergelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Für die Anwaltssuche stellt die für Ingolstadt zuständige Rechtsanwaltskammer München ein Verzeichnis zur Verfügung.

Die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Ingolstadt informiert über den Anspruch auf Beratungshilfen für Personen mit geringem Einkommen (Telefon 0841 312-0).

Falls gegen die Stadt Ingolstadt Ansprüche geltend gemacht werden, sollte dies zuerst mit dem zuständigen Fachamt.geklärt werden. 
Vor der Beauftragung eines Anwaltes oder der Erhebung einer Klage gegen die Stadt Ingolstadt kann im Rechtsamt gerne ein klärendes Gespräch geführt werden. 

Kontakt:

Tel.: 0841 305-1404
Fax: 0841 305-1410
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