Beglaubigungen
Beglaubigungen von Fotokopien
Beglaubigt werden Vervielfältigungen oder Abschriften und Ablichtungen von Originalschriftstücken (keine Abschriften etc.), sowie Unterschriften und Handzeichen von Einwohnern. Beglaubigungen werden auch von den Notaren vorgenommen.
Die Beglaubigung wird nur vorgenommen, wenn das Originalschriftstück von einer deutschen Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.
Ausgenommen hiervon ist die Beglaubigung von inländischen Personenstandsurkunden (wie z. B. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden), Führerscheine, Waffenscheine und Jagdscheine.
Bei maschinell unterschriebenen Dokumenten kann die Echtheit des Originals nicht geprüft werden, die Ausführung der Beglaubigung kann nicht erfolgen.
Beglaubigung von Unterschriften
Beglaubigt werden Unterschriften und Handzeichen von Bürgern, wenn das zu beglaubigende Schriftstück bei einer deutschen Behörde vorzulegen ist und das Schriftstück in deutscher Sprache vorgelegt wird. Die Unterschrift wird grundsätzlich nur beglaubigt, wenn diese in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen wird.Personenkreis
Beglaubigt werden Unterschriften, Handzeichen und Fotokopien von Bürgern, die in Ingolstadt einen Wohnsitz haben.Gebühren
Für die Beglaubigung von Fotokopien, die in deutscher Sprache abgefasst sind, beträgt die Mindestgebühr 5 Euro je Beglaubigung.Für die Beglaubigung von Fotokopien, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, beträgt die Mindestgebühr 10 Euro je Beglaubigung.
Für die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen beträgt die Gebühr je Fall 10 Euro.
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt