Kinderreisepass
Aktuelle Informationen zu Kinderreisepässen
Der Kinderreisepass wird zum Jahreswechsel abgeschafft. Ab dem 1. Januar 2024 werden sie nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit verwendet werden.
Der Kinderreisepassantrag wird vom Passamt ausgefüllt.
Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist ab dem 10. Lebensjahr zwingend notwendig. Antragsberechtigt sind nur die personensorgeberechtigten Eltern.
Die Personensorge ist gegebenenfalls nachzuweisen. Leben die Personensorgeberechtigten getrennt, kann der Antrag nur von dem Personensorgeberechtigten gestellt werden, bei dem der Minderjährige wohnt.
Zur Beantragung und Abholung des Kinderreisepasses ist jeweils eine Terminvereinbarung erforderlich.